Kindergeldzahlung direkt an das Kind
27. Oktober 2007 in Abzweigung
Eltern, die Ihren volljährigen Kindern gegenüber noch die Unterhaltspflicht haben, aber dennoch keinen Unterhalt zahlen können oder leisten wollen, kann auf Antrag das Kindergeld gestrichen werden.
Verlangt das erwachsende Kind gegenüber seinen Eltern, den für sich gesetzlich zustehenden Unterhalt und die Eltern kommen Ihrer Verpflichtung nicht nach, kann das Kindergeldberechtigte Kind einen Antrag bei der für sich zuständigen Familienkasse stellen. Hier spricht man denn von einem Abzweigungsauftrag.
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