Betrug beim Bezug von Kindergeld führt zur Steuerhinterziehung
10. Juni 2009 in Steuern
Widerrechtlicher Bezug von Kindergeld stellt kein Kavaliersdelikt dar. Viele Familien sind vom monatlichen Kindergeld abhängig. Sobald das volljährige Kind bedingt durch die Ausbildung eine zu hohen Einkommen bezieht, entfällt oftmals das Kindergeld.
Kindergeld für ein Kind gibt es mittlerweile seit 01. Januar 2009 in Höhe von 164 Euro. Gibt es weitere Geschwister, wird der Verlust des Kindergeldes sogar noch schmerzlicher. Gibt es beispielsweise noch zwei jüngere Kinder, erhalten Sie für drei Kinder Kindergeld. Somit für das erste und zweite Kind je 164 Euro und das dritte Kind schon 170 Euro. Haben Sie jedoch drei kleine Kinder und ein volljähriges großes Kind, erhalten Sie für das vierte Kind sogar 195 Euro. Fällt nun das volljährige Kind aus der Berechnungsgrundlage heraus, erhalten Sie nur noch für drei Kinder Geld. Ihnen fehlen jetzt 195 Euro monatliches Kindergeld. Weiterlesen →