FAQ

Hier entsteht unsere neue Wissensdatenbank.

Diese Fragen* erreichten uns bisher.

  1. Ich habe vor sechs Wochen ein Baby bekommen. Bekomme ich nun automatisch Kindergeld überwiesen?
  2. Mein Kind ist gerade 18 Jahre alt geworden und noch in der Ausbildung. Erhalte ich jetzt das Kindergeld automatisch weiter?
  3. Mein Sohn hat seit zwei Jahren seine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker beendet. Jetzt möchte er seinen Meisterbrief in Vollzeit machen. Kann er jetzt wieder Kindergeld erhalten?
  4. Meine Tochter ist seit dem 18. Lebensjahr schwerbehindert. Kann ich nun bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld erhalten?
  5. Wie lange wird eigentlich Kindergeld gezahlt? Bis zum 25. oder 27. Lebensjahr?
  6. Ich bin seit kurzem Vollwaise, noch in der Ausbildung und lebe jetzt bei meinen Großeltern. Können meine Großeltern für mich Kindergeld beantragen oder kann ich auch selbst den Kindergeldantrag stellen?
  7. Steht eigentlich nur deutschen Staatsbürgern Kindergeld zu?
  8. Ich habe dieses Jahr drei Monate lang in Deutschland gearbeitet. Das war eine Saisonarbeit in der Baumschule in xxxxxxxx. Ich habe vor, auch nächstes Jahr in Deutschland zu arbeiten. Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob ich das Recht auf Kindergeld habe (ich habe ein Kind – Jahre alt) und welche Formalitäten man evtl. erledigen muss?
  9. Können auch Harz4 – Empfänger (Sozialhilfeempfänger) Kindergeldzuschlag bekommen?
  10. Ich bin 23 Jahre und wohne bei meiner Mutter – ich war jetzt zwischen 2 Ausbildungen 1 Jahr arbeitslos und habe ALG II bezogen. Geichzeitig bekam meine Mutter für mich Kindergeld (Sie bezieht auch ALG II ).Jetzt kam ein Bescheid das sie das Kindergeld für diesen Zeitraum zurückzahlen muss.
    1. Ist das korreckt?
    2. Was ist wenn man das Geld einfach nicht aufbringen kann?
    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
  11. Hallo ich bin 25 Jahre alt. Ich habe im Jahr 2000 meine Ausbildung angefangen und 2003 beendet. Mich interessiert jetzt, ob ich ein Anspruch auf Kindergeldnachzahlung habe,da meine Eltern in der Zeit kein Kindergeld für mich bekommen haben.

  1. Nein! Hierfür muss ein Antrag bei der Agentur für Arbeit, Abteilung Familienkasse Ihres zuständigen Wohngebietes gestellt werden. > top
  2. Nein, mit dem 18. Lebensjahr erlischt das Recht auf Kindergeld. In Deinem Fall musst Du eine Einkommenserklärung für die Ausbildungszeit abgeben. Liegt Dein Kind unter der Einkommensgrenze wird das Kindergeld für die Ausbildungszeit weitergezahlt. > top
  3. Ja, er kann während der Fortbildung zum Meister noch Kindergeld erhalten, wenn er unter 25 Jahre alt ist. Oder wenn er noch 1982/83 geboren ist bis 26. oder 27 Jahre. > top
  4. Sie erhalten für Ihre Tochter über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld, wenn diese sich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst ernähren kann. Die Einkünfte und Bezüge Ihrer Tochter müssen unterhalb der Einkommensgrenze liegen. Sind diese Voraussetzungen gegeben erhalten Sie über das 27. Lebensjahr hinaus zeitlich unbeschränkt Kindergeld. > top
  5. Kindergeld wird seit 01.01.2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder, die bereits im Jahre 1982 bzw. 1983 geboren sind gelten noch besondere Regelungen. Hier erhöht sich der Anspruch bis max. auf das vollendete 26. oder 27. Lebensjahr. > top
  6. Beide Möglichkeiten sind machbar. Gerne kannst Du selbst den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen. Auch Deine Großeltern können den Antrag stellen. Haben Deine Großeltern noch Kinder, für diese sie Kindergeld beziehen kann es vielleicht sogar mehr Kindergeld geben. > top
  7. Nein, auch ausländischen Mitbürgern wird Kindergeld gezahlt. Kindergeld ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft. > top
  8. Als Saisonarbeiter besteht kein Anrecht auf Kindergeld. Auch wenn eine Arbeits- oder Aufenthaltsberechtigung vorliegt, besteht kein Anspruch darauf. > top
  9. Nein, diese Möglichkeit hat der Staat ausgeschlossen. Nur wer einer Arbeit nachgeht und eigenes geringes Einkommen erzielt, hat das Anrecht darauf. Mir selbst wurde es aus diesem Grunde abgelehnt. > top

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*Fragen von uns gekürzt/überarbeitet.

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