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> <channel><title>Kommentare für Kindergeldhilfe.de</title> <atom:link href="http://kindergeldhilfe.de/comments/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://kindergeldhilfe.de</link> <description>Hilfe bei allen Kindergeldfragen</description> <lastBuildDate>Mon, 19 Dec 2011 14:39:45 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>Kommentar zu Besteht nach dem Studium Anspruch auf Kindergeld ? von Proffi1000</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2009/03/09/besteht-nach-dem-studium-anspruch-auf-kindergeld/comment-page-1/#comment-288</link> <dc:creator>Proffi1000</dc:creator> <pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:39:45 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=235#comment-288</guid> <description>Hallo,
wie sieht das aus, wenn ein Kind aufbauend auf einem Bachelor Abschluss ein Master Studium absolviert.
Besteht dann noch Anspruch auf Kindergeld??
Freundliche Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br
/> wie sieht das aus, wenn ein Kind aufbauend auf einem Bachelor Abschluss ein Master Studium absolviert.<br
/> Besteht dann noch Anspruch auf Kindergeld??</p><p>Freundliche Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeldzahlung unabhängig vom Einkommen der Eltern von Ungereimtheiten zum SGB II &#171; Arge &#171; Arbeislosenselbsthilfe.com</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/01/kindergeldzahlung-unabhangig-vom-einkommen-der-eltern/comment-page-1/#comment-286</link> <dc:creator>Ungereimtheiten zum SGB II &#171; Arge &#171; Arbeislosenselbsthilfe.com</dc:creator> <pubDate>Tue, 22 Feb 2011 06:38:04 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/01/kindergeldzahlung-unabhangig-vom-einkommen-der-eltern/#comment-286</guid> <description>[...] kindergeldhilfe.de/2007/11/01/kindergeldzahlung-unabhangig-vom-einkommen-der-eltern/ [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] kindergeldhilfe.de/2007/11/01/kindergeldzahlung-unabhangig-vom-einkommen-der-eltern/ [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld für schwerbehinderte volljährige Kinder von Oktopuss</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/10/27/kindergeld-fur-schwerbehinderte-volljahrige-kinder/comment-page-1/#comment-285</link> <dc:creator>Oktopuss</dc:creator> <pubDate>Mon, 31 Jan 2011 12:18:55 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=4#comment-285</guid> <description>Hallo Michaela,
Ich bin bis Sommer 1994 zur Höheren Handelsschule gegangen. Habe mir dann aus ... ein Jahr Auszeit genommen, das nirgends vermerkt ist. Ich weiß nicht ob mein Vater in diesem Jahr auch noch Kindergeld bekommen hat. Dann habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gemacht. Danach beginnt mein beruflicher Abstieg. Erst habe ich versucht Taxi zu fahren klappte nicht. Und dann wurde die Behinderung immer schlimmer. Ich habe noch eine Umschulung zum Steuerfachangestellten versucht, und ca. 2007 ne Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten. Klappt alles nicht wegen dem Prüfungsstreß. Dann bin ich  Nov. ´09 in die WfbM. Dort werde ich nun max. 260,- € monatl verdienen. Meine EU-Rente beträgt 264,- €.
Ich hoffe ich konnte dir ausreichende Infos geben.
mfg</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michaela,<br
/> Ich bin bis Sommer 1994 zur Höheren Handelsschule gegangen. Habe mir dann aus &#8230; ein Jahr Auszeit genommen, das nirgends vermerkt ist. Ich weiß nicht ob mein Vater in diesem Jahr auch noch Kindergeld bekommen hat. Dann habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gemacht. Danach beginnt mein beruflicher Abstieg. Erst habe ich versucht Taxi zu fahren klappte nicht. Und dann wurde die Behinderung immer schlimmer. Ich habe noch eine Umschulung zum Steuerfachangestellten versucht, und ca. 2007 ne Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten. Klappt alles nicht wegen dem Prüfungsstreß. Dann bin ich  Nov. ´09 in die WfbM. Dort werde ich nun max. 260,- € monatl verdienen. Meine EU-Rente beträgt 264,- €.<br
/> Ich hoffe ich konnte dir ausreichende Infos geben.</p><p>mfg</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld für schwerbehinderte volljährige Kinder von Michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/10/27/kindergeld-fur-schwerbehinderte-volljahrige-kinder/comment-page-1/#comment-284</link> <dc:creator>Michaela</dc:creator> <pubDate>Mon, 31 Jan 2011 10:30:28 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=4#comment-284</guid> <description>Hallo Oktopuss,
Sie gehören lt. Kindergeldgestz noch zu den Alt-Kindergeldberechtigten. Sie hätten bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld in Ausbildung/ Wehrdienst usw. erhalten können. Bis zu welchem Alter haben Sie Kindergeld bezogen? Evtl. bis zum 27. Lebensjahr?
Das Mtl. Einkommen in der Werkstatt für Behinderte muss nicht ganz genau sein, hier genügen mir vorab ca.-Angaben!
Wie hoch ist die monatliche EU-Rente?
Vorab zur Info: Alle Einkünfte müssen vor der Kindergeldkasse klar und schlüssig erklärt werden. Daraufhin kann eine Netto-Einkommensberechnung zur Bearbeitung des Kindergeldantrages bei der Familienkasse vollzogen werden.
Gruß
Michaela</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oktopuss,</p><p>Sie gehören lt. Kindergeldgestz noch zu den Alt-Kindergeldberechtigten. Sie hätten bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld in Ausbildung/ Wehrdienst usw. erhalten können. Bis zu welchem Alter haben Sie Kindergeld bezogen? Evtl. bis zum 27. Lebensjahr?</p><p>Das Mtl. Einkommen in der Werkstatt für Behinderte muss nicht ganz genau sein, hier genügen mir vorab ca.-Angaben!</p><p>Wie hoch ist die monatliche EU-Rente?</p><p>Vorab zur Info: Alle Einkünfte müssen vor der Kindergeldkasse klar und schlüssig erklärt werden. Daraufhin kann eine Netto-Einkommensberechnung zur Bearbeitung des Kindergeldantrages bei der Familienkasse vollzogen werden.</p><p>Gruß</p><p>Michaela</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld abgelehnt? Jetzt Anspruch sichern! von Global Pension Plan &#8211; GPP &#187; Kindergeld abgelehnt? Jetzt Anspruch sichern! &#124; Kindergeldhilfe.de</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/11/18/kindergeld-abgelehnt-jetzt-anspruch-sichern/comment-page-1/#comment-283</link> <dc:creator>Global Pension Plan &#8211; GPP &#187; Kindergeld abgelehnt? Jetzt Anspruch sichern! &#124; Kindergeldhilfe.de</dc:creator> <pubDate>Tue, 25 Jan 2011 18:13:40 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=153#comment-283</guid> <description>[...] den Originalbeitrag weiterlesen: Kindergeld abgelehnt? Jetzt Anspruch sichern! &#124; Kindergeldhilfe.de   Medien zum Thema&#160;&#160;   Medien by [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] den Originalbeitrag weiterlesen: Kindergeld abgelehnt? Jetzt Anspruch sichern! | Kindergeldhilfe.de   Medien zum Thema&nbsp;&nbsp;   Medien by [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld für schwerbehinderte volljährige Kinder von Oktopuss</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/10/27/kindergeld-fur-schwerbehinderte-volljahrige-kinder/comment-page-1/#comment-282</link> <dc:creator>Oktopuss</dc:creator> <pubDate>Mon, 24 Jan 2011 16:16:28 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=4#comment-282</guid> <description>Ich habe noch vergessen zu erwähnen das ich mit der Wertmarke und meinem Schwerbehindertenausweis fahre.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe noch vergessen zu erwähnen das ich mit der Wertmarke und meinem Schwerbehindertenausweis fahre.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld für schwerbehinderte volljährige Kinder von Oktopuss</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/10/27/kindergeld-fur-schwerbehinderte-volljahrige-kinder/comment-page-1/#comment-281</link> <dc:creator>Oktopuss</dc:creator> <pubDate>Mon, 24 Jan 2011 16:12:58 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=4#comment-281</guid> <description>Hallo Michaela,
über mein Gehalt in der Werkstatt kann ich noch nichts sagen. Das erste bekomme ich am 20.02.2011.
Den ersten Kindergeldantrag hat mein Vater vor ca. 6 J. gestellt, ich habe den ersten im Dez. ´08 gestellt, und dann ca. im Frühjahr ´10 erneut. Jedesmal wurden sie abgelehnt. Ich bekomme Grundsicherung, 84.50 Pflegegeld und EU-Rente. Das wird so bleiben wenn ich das Gehalt der Werkstatt bekomme. Gut die Grundsicherung vermindert sich :-)
mfg
Oktopuss</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michaela,<br
/> über mein Gehalt in der Werkstatt kann ich noch nichts sagen. Das erste bekomme ich am 20.02.2011.<br
/> Den ersten Kindergeldantrag hat mein Vater vor ca. 6 J. gestellt, ich habe den ersten im Dez. ´08 gestellt, und dann ca. im Frühjahr ´10 erneut. Jedesmal wurden sie abgelehnt. Ich bekomme Grundsicherung, 84.50 Pflegegeld und EU-Rente. Das wird so bleiben wenn ich das Gehalt der Werkstatt bekomme. Gut die Grundsicherung vermindert sich <img
src='http://kindergeldhilfe.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /></p><p>mfg</p><p>Oktopuss</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld trotz hohem Azubi-Einkommen erhalten von Global Pension Plan &#8211; GPP &#187; Kindergeld trotz hohem Azubi-Einkommen erhalten &#124; kindergeldhilfe.de</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/06/17/kindergeld-trotz-hohem-azubi-einkommen-erhalten/comment-page-1/#comment-278</link> <dc:creator>Global Pension Plan &#8211; GPP &#187; Kindergeld trotz hohem Azubi-Einkommen erhalten &#124; kindergeldhilfe.de</dc:creator> <pubDate>Sat, 22 Jan 2011 10:19:46 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=61#comment-278</guid> <description>[...] den Originalbeitrag weiterlesen: Kindergeld trotz hohem Azubi-Einkommen erhalten &#124; kindergeldhilfe.de   Medien zum Thema&#160;&#160;   Medien by [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] den Originalbeitrag weiterlesen: Kindergeld trotz hohem Azubi-Einkommen erhalten | kindergeldhilfe.de   Medien zum Thema&nbsp;&nbsp;   Medien by [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Netto-Einkommensgrenzen beim Kindergeld von Michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/comment-page-1/#comment-277</link> <dc:creator>Michaela</dc:creator> <pubDate>Tue, 18 Jan 2011 09:07:09 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/#comment-277</guid> <description>Hallo Kaktus 09,
mit diesen Einkommensangaben liegt Ihr Sohn weit unter der Netto-Einkommensgrenze.
Die Arbeitslosmeldung vom 01.10. bis 05.12.2010 berechtigt zum Kindergeldbezug. Ein Tag im Monat Dezember arbeitslos gemeldet reicht generell aus um als Kindergeldberechtigter Anspruch auf Kindergeld für Ihren Sohn zu erhalten. Die Arbeitsaufnahme zum 06.12.2010 bedeutet definitiv nicht, dass denn dieses Geld zurückgezahlt werden muss.
Weiterhin haben Sie für Ihren Sohn Anspruch auf Kindergeld wenn dieser nach der Ausbildung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine neue Arbeitsstelle findet. Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Kindergeld für ein Kind nach der Ausbildung und unter 21 Jahre: Arbeitslosmeldung nach der Ausbildung mit Bezug von Arbeitslosengeld oder die
Arbeitssuchendmeldung nach einer schulischen  Ausbildung oder nach einem Schulbesuch der Haupt- oder Realschule bzw. dem Gymnasium oder einer anderen Schule und ohne den Bezug von Arbeitslosengeld I.
Welchen Antrag haben Sie für Ihren Sohn auf Kindergeld gestellt?
Haben Sie schriftlich eine Ablehnung für die zwei gestellten Kindergeldanträge erhalten? Falls ja, wurde eine entsprechende Begründung seitens der Familienkasse beigefügt??
Zur INFO:
Korrekt wäre der Antrag auf &quot;Weiterzahlung von Kindergeld für ein über 18 jähriges Kind ohne....&quot; gewesen.
Hoffe Ihnen helfen diese Angaben weiter.
Gruß
Michaela</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kaktus 09,</p><p>mit diesen Einkommensangaben liegt Ihr Sohn weit unter der Netto-Einkommensgrenze.<br
/> Die Arbeitslosmeldung vom 01.10. bis 05.12.2010 berechtigt zum Kindergeldbezug. Ein Tag im Monat Dezember arbeitslos gemeldet reicht generell aus um als Kindergeldberechtigter Anspruch auf Kindergeld für Ihren Sohn zu erhalten. Die Arbeitsaufnahme zum 06.12.2010 bedeutet definitiv nicht, dass denn dieses Geld zurückgezahlt werden muss.</p><p>Weiterhin haben Sie für Ihren Sohn Anspruch auf Kindergeld wenn dieser nach der Ausbildung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine neue Arbeitsstelle findet. Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Kindergeld für ein Kind nach der Ausbildung und unter 21 Jahre: Arbeitslosmeldung nach der Ausbildung mit Bezug von Arbeitslosengeld oder die<br
/> Arbeitssuchendmeldung nach einer schulischen  Ausbildung oder nach einem Schulbesuch der Haupt- oder Realschule bzw. dem Gymnasium oder einer anderen Schule und ohne den Bezug von Arbeitslosengeld I.</p><p>Welchen Antrag haben Sie für Ihren Sohn auf Kindergeld gestellt?<br
/> Haben Sie schriftlich eine Ablehnung für die zwei gestellten Kindergeldanträge erhalten? Falls ja, wurde eine entsprechende Begründung seitens der Familienkasse beigefügt??</p><p>Zur INFO:<br
/> Korrekt wäre der Antrag auf &#8220;Weiterzahlung von Kindergeld für ein über 18 jähriges Kind ohne&#8230;.&#8221; gewesen.</p><p>Hoffe Ihnen helfen diese Angaben weiter.</p><p>Gruß</p><p>Michaela</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Netto-Einkommensgrenzen beim Kindergeld von Kaktus09</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/comment-page-1/#comment-276</link> <dc:creator>Kaktus09</dc:creator> <pubDate>Mon, 17 Jan 2011 08:17:53 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/#comment-276</guid> <description>Hallo Michaela,
danke erst mal für die schnelle Antwort. Ich möchte gleich mal mein Chaos ordnen. Also es verhält sich folgendermaßen: Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli 2010 = je 320 € Lehrlingsgeld + Januar - Juli = je 184 € Kindergeld, da noch in der Ausbildung und das Lehrlingsgeld auf Lohnsteuerkarte. August und September schulische Ausbildung, das heißt nur Kindergeld = 2x 184 €, Oktober, November und vom 1.12.-05.12.2010 arbeitslos = 200 € Arbeitslosengeld für Okt., 200 € Arbeitslosengeld für Nov. und 30 € Arbeitslosengeld für 1.12.-05.12.2010 + Okt. u. Nov. je 184 € Kindergeld. Ab 06.12.2010 in Vollzeit tätig. Er hat für Dez. 2010 = 886 € Lohn erhalten. Kein Kindergeld mehr.
Hier noch mal in Zahlen:
Januar: 320 € + 184 €
Februar: 320 € + 184 €
März: 320 € + 184 €
April: 320 € + 184 €
Mai: 320 € + 184 €
Juni: 320 € + 184 €
Juli: 320 € + 184 €
August: 184 €
September: 184 €
Oktober: 200 € + 184 €
November: 200 € + 184 €
Dezember: 30 € (anteilig Arbeitslosengeld) + 886 € Lohn
In der Kindergeldverordnung steht, dass der Betrag von insgesamt 8004 € im Jahr nicht überschritten sein darf. Jetzt kommen die aber mit 1/12 von ... Das verstehe ich nicht so richtig. Bitte hilf mir hier weiter.
Recht vielen Dank.
Kaktus 09</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michaela,<br
/> danke erst mal für die schnelle Antwort. Ich möchte gleich mal mein Chaos ordnen. Also es verhält sich folgendermaßen: Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli 2010 = je 320 € Lehrlingsgeld + Januar &#8211; Juli = je 184 € Kindergeld, da noch in der Ausbildung und das Lehrlingsgeld auf Lohnsteuerkarte. August und September schulische Ausbildung, das heißt nur Kindergeld = 2x 184 €, Oktober, November und vom 1.12.-05.12.2010 arbeitslos = 200 € Arbeitslosengeld für Okt., 200 € Arbeitslosengeld für Nov. und 30 € Arbeitslosengeld für 1.12.-05.12.2010 + Okt. u. Nov. je 184 € Kindergeld. Ab 06.12.2010 in Vollzeit tätig. Er hat für Dez. 2010 = 886 € Lohn erhalten. Kein Kindergeld mehr.<br
/> Hier noch mal in Zahlen:<br
/> Januar: 320 € + 184 €<br
/> Februar: 320 € + 184 €<br
/> März: 320 € + 184 €<br
/> April: 320 € + 184 €<br
/> Mai: 320 € + 184 €<br
/> Juni: 320 € + 184 €<br
/> Juli: 320 € + 184 €<br
/> August: 184 €<br
/> September: 184 €<br
/> Oktober: 200 € + 184 €<br
/> November: 200 € + 184 €<br
/> Dezember: 30 € (anteilig Arbeitslosengeld) + 886 € Lohn</p><p>In der Kindergeldverordnung steht, dass der Betrag von insgesamt 8004 € im Jahr nicht überschritten sein darf. Jetzt kommen die aber mit 1/12 von &#8230; Das verstehe ich nicht so richtig. Bitte hilf mir hier weiter.<br
/> Recht vielen Dank.</p><p>Kaktus 09</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Netto-Einkommensgrenzen beim Kindergeld von Michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/comment-page-1/#comment-275</link> <dc:creator>Michaela</dc:creator> <pubDate>Mon, 17 Jan 2011 01:30:43 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/#comment-275</guid> <description>Hallo Kaktus09,
gerne helfe ich Ihnen weiter.
Hat Ihr Sohn bis zum 30.11.2010 auf Lohnsteuerkarte gearbeitet oder tatsächlich nur bis zum 31.07.2010.  Was war während des Zeitraums August, September, OKtober und November 2010?? War er ab 01.12. bis 05.12.2010 arbeitlos gemeldet oder schon zuvor?  Oder hat er auf die Arbeitslosmeldung verzichtet, weil er schon einen neuen Job in Aussicht hatte?
Wie kommen Sie auf die Summe von 368 Euro KG, denke hier Kindergeld??? Sie schreiben von 368 € für Januar bis Juli 2010 und 368 Euro für August und September.
Haben Sie für Oktober, November Kindergeld erhalten und nur für den Monat Dezember steht die Kindergeldzahlung aus?
Gruß
Michaela</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Kaktus09,</p><p>gerne helfe ich Ihnen weiter.</p><p>Hat Ihr Sohn bis zum 30.11.2010 auf Lohnsteuerkarte gearbeitet oder tatsächlich nur bis zum 31.07.2010.  Was war während des Zeitraums August, September, OKtober und November 2010?? War er ab 01.12. bis 05.12.2010 arbeitlos gemeldet oder schon zuvor?  Oder hat er auf die Arbeitslosmeldung verzichtet, weil er schon einen neuen Job in Aussicht hatte?</p><p>Wie kommen Sie auf die Summe von 368 Euro KG, denke hier Kindergeld??? Sie schreiben von 368 € für Januar bis Juli 2010 und 368 Euro für August und September.<br
/> Haben Sie für Oktober, November Kindergeld erhalten und nur für den Monat Dezember steht die Kindergeldzahlung aus?</p><p>Gruß</p><p>Michaela</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld für schwerbehinderte volljährige Kinder von Michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/10/27/kindergeld-fur-schwerbehinderte-volljahrige-kinder/comment-page-1/#comment-274</link> <dc:creator>Michaela</dc:creator> <pubDate>Mon, 17 Jan 2011 01:19:07 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=4#comment-274</guid> <description>Hallo Oktopuss,
um konkret auf Ihre Fragen antworten zu können, benötige ich vorab weitere Informationen. Welches Einkommen erzielen Sie monatlich bzw. jährlich in der Werkstatt für Schwerbehinderte?
Und haben Sie Kosten für die Fahrkarte zur Werkstatt?
Wie haben Sie Ihre bisherigen Kindergeldanträge begründet bzw. wann/ in welchen Jahren haben Sie diese gestellt?
Gruß
Michaela</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oktopuss,</p><p>um konkret auf Ihre Fragen antworten zu können, benötige ich vorab weitere Informationen. Welches Einkommen erzielen Sie monatlich bzw. jährlich in der Werkstatt für Schwerbehinderte?</p><p>Und haben Sie Kosten für die Fahrkarte zur Werkstatt?</p><p>Wie haben Sie Ihre bisherigen Kindergeldanträge begründet bzw. wann/ in welchen Jahren haben Sie diese gestellt?</p><p>Gruß</p><p>Michaela</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld für schwerbehinderte volljährige Kinder von Oktopuss</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/10/27/kindergeld-fur-schwerbehinderte-volljahrige-kinder/comment-page-1/#comment-273</link> <dc:creator>Oktopuss</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Jan 2011 06:32:07 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=4#comment-273</guid> <description>Hallo,
ich bin 1975 geboren und seit 2000 mit 90 % schwerbehindert. Seit Nov. 08 gehe ich in eine Werkstatt für Schwerbehinderte. Habe ich Anspruch auf Kindergeld? 2 Anträge sind bereits abgelehnt worden.
mfg</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br
/> ich bin 1975 geboren und seit 2000 mit 90 % schwerbehindert. Seit Nov. 08 gehe ich in eine Werkstatt für Schwerbehinderte. Habe ich Anspruch auf Kindergeld? 2 Anträge sind bereits abgelehnt worden.</p><p>mfg</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Netto-Einkommensgrenzen beim Kindergeld von Kaktus09</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/comment-page-1/#comment-272</link> <dc:creator>Kaktus09</dc:creator> <pubDate>Thu, 13 Jan 2011 10:10:31 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld/#comment-272</guid> <description>Hallo,
wer kann mir bei dem Kindergeld-Dschungel weiterhelfen.
Die Kindergeldstelle ist der Meinung, dass mein Sohn (20 J.) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld für den Monat Dezember 2010 hat.
Mein Sohn hatte folgende Einnahmen in Kalenderjahr 2010. Januar bis Juli 2010 Lehrlingsgeld in Höhe von insgesamt 2205 € (netto) + 368 € KG (f. Aug. + Sept. 2010) + ca. 400 € Arb.-Geld + 368 € KG. Das wären bis Ende November 2010 = 3341 €. Am 6.12.2010 hat er eine Tätigkeit aufgenommen. Dafür erhielt er im Monat Dezember 2010 = 886 €. Das wären zusammen = 4227 €. Steht meinem Sohn nun noch Kindergeld für den Monat Dezember 2010 zu oder nicht. Bin für jede Hilfe dankbar.
Recht vielen Dank.
Kaktus09</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br
/> wer kann mir bei dem Kindergeld-Dschungel weiterhelfen.<br
/> Die Kindergeldstelle ist der Meinung, dass mein Sohn (20 J.) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld für den Monat Dezember 2010 hat.<br
/> Mein Sohn hatte folgende Einnahmen in Kalenderjahr 2010. Januar bis Juli 2010 Lehrlingsgeld in Höhe von insgesamt 2205 € (netto) + 368 € KG (f. Aug. + Sept. 2010) + ca. 400 € Arb.-Geld + 368 € KG. Das wären bis Ende November 2010 = 3341 €. Am 6.12.2010 hat er eine Tätigkeit aufgenommen. Dafür erhielt er im Monat Dezember 2010 = 886 €. Das wären zusammen = 4227 €. Steht meinem Sohn nun noch Kindergeld für den Monat Dezember 2010 zu oder nicht. Bin für jede Hilfe dankbar.<br
/> Recht vielen Dank.</p><p>Kaktus09</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld trotz hohem Azubi-Einkommen erhalten von caro</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/06/17/kindergeld-trotz-hohem-azubi-einkommen-erhalten/comment-page-1/#comment-271</link> <dc:creator>caro</dc:creator> <pubDate>Wed, 29 Dec 2010 14:56:44 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=61#comment-271</guid> <description>Gruß an alle!
Zum Thema Entgeltumwandlung eines zu hohen Bruttomonatslohnes. Sind hier auch Zahlungen in die Riesterrente gültig, die vom Betrieb auf den Bruttolohn zugezahlt werden?
Grüße Caro</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Gruß an alle!<br
/> Zum Thema Entgeltumwandlung eines zu hohen Bruttomonatslohnes. Sind hier auch Zahlungen in die Riesterrente gültig, die vom Betrieb auf den Bruttolohn zugezahlt werden?<br
/> Grüße Caro</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld &#8211; Ausnahmeregelung bei Übergangszeiten Schule &#8211; Ausbildung &#8211; Studium von Michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/05/25/kindergeld-ausnahmeregelung-bei-uebergangszeiten-schule-ausbildung-studium/comment-page-1/#comment-269</link> <dc:creator>Michaela</dc:creator> <pubDate>Sun, 12 Dec 2010 13:38:45 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=59#comment-269</guid> <description>Hallo boengs,
vorab die Frage wie alt bist Du? Ganz wichtig für eine korrekte Beantwortung!
Vorab mal eine unverbindliche Info hierzu:
Generell ist es möglich in diesen nachweisbaren Übergangszeiten zwischen Zivildienst und Studium Kindergeld zu beziehen. Einzige  Voraussetzung der Studienplatz muss sicher sein!
Weiterhin kann das Kindergeld i.d.R. an die Zeiten des Zivil-/ Wehrdienst angehängt werden.
Gruß
Michaela</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo boengs,</p><p>vorab die Frage wie alt bist Du? Ganz wichtig für eine korrekte Beantwortung!</p><p>Vorab mal eine unverbindliche Info hierzu:<br
/> Generell ist es möglich in diesen nachweisbaren Übergangszeiten zwischen Zivildienst und Studium Kindergeld zu beziehen. Einzige  Voraussetzung der Studienplatz muss sicher sein!</p><p>Weiterhin kann das Kindergeld i.d.R. an die Zeiten des Zivil-/ Wehrdienst angehängt werden.</p><p>Gruß</p><p>Michaela</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeld &#8211; Ausnahmeregelung bei Übergangszeiten Schule &#8211; Ausbildung &#8211; Studium von boengs</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/05/25/kindergeld-ausnahmeregelung-bei-uebergangszeiten-schule-ausbildung-studium/comment-page-1/#comment-268</link> <dc:creator>boengs</dc:creator> <pubDate>Sun, 05 Dec 2010 17:37:11 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/?p=59#comment-268</guid> <description>Hallo!
ich mache bis Ende März meinen Zivildienst. Danach habe ich bis Oktober 2011 Luft, in dieser Zeit will ich natürlich trotzdem weiter das Kindergeld bekommen. Ab Oktober `11 studiere ich dann. Geht das zum Beispiel, wenn ich nachweise, dass mein Wunsch-Studiengang an meiner Wunsch-Uni erst zum Wintersemester 2011 wieder angeboten wird?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p><p>ich mache bis Ende März meinen Zivildienst. Danach habe ich bis Oktober 2011 Luft, in dieser Zeit will ich natürlich trotzdem weiter das Kindergeld bekommen. Ab Oktober `11 studiere ich dann. Geht das zum Beispiel, wenn ich nachweise, dass mein Wunsch-Studiengang an meiner Wunsch-Uni erst zum Wintersemester 2011 wieder angeboten wird?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeldbezug auch wenn Kindergeldberechtigte im Ausland leben von Arabella</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/01/23/kindergeldbezug-auch-wenn-kindergeldberechtigte-im-ausland-leben/comment-page-1/#comment-267</link> <dc:creator>Arabella</dc:creator> <pubDate>Sat, 04 Dec 2010 20:40:12 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/01/23/kindergeldbezug-auch-wenn-kindergeldberechtigte-im-ausland-leben/#comment-267</guid> <description>Meine Situation ist folgende:
Auf Grund der wirtschaftlichen Situation in Deutschland arbeite ich (vorübergehend) seit geraumer Zeit in Spanien. Ich bin schwanger und möchte, das mein Kind in Deutschland, sprich bei meiner Mutter im Haus lebt, für die Zeit, die ich noch in Spanien beschäftigt bleibe. Natürlich möchte ich dann auch gerne Kindergeld beantragen bzw. meine Mutter als &quot;Erziehungsberechtigte&quot;. Welche Möglichkeiten gibt es hier für meine Mutter bzw. was muß ich tun, damit meine Mutter das Kindergeld beantragen kann, ohne gleich das Sorgerecht oder ähnliches abzugeben zu müssen. Denn das will ich auf gar keinen Fall!?  (Der Vater ist von all dem ausgeschlossen, da nicht verfügbar).</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Meine Situation ist folgende:<br
/> Auf Grund der wirtschaftlichen Situation in Deutschland arbeite ich (vorübergehend) seit geraumer Zeit in Spanien. Ich bin schwanger und möchte, das mein Kind in Deutschland, sprich bei meiner Mutter im Haus lebt, für die Zeit, die ich noch in Spanien beschäftigt bleibe. Natürlich möchte ich dann auch gerne Kindergeld beantragen bzw. meine Mutter als &#8220;Erziehungsberechtigte&#8221;. Welche Möglichkeiten gibt es hier für meine Mutter bzw. was muß ich tun, damit meine Mutter das Kindergeld beantragen kann, ohne gleich das Sorgerecht oder ähnliches abzugeben zu müssen. Denn das will ich auf gar keinen Fall!?  (Der Vater ist von all dem ausgeschlossen, da nicht verfügbar).</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Widerspruch bei der Familienkasse lohnt von Isabella85</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/12/05/widerspruch-bei-der-familienkasse-lohnt/comment-page-1/#comment-266</link> <dc:creator>Isabella85</dc:creator> <pubDate>Fri, 03 Dec 2010 13:28:38 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/12/05/widerspruch-bei-der-familienkasse-lohnt/#comment-266</guid> <description>Hallo zusammen,
meine Mutter und ich haben ein großes Problem mit der Familienkasse und sind sehr verzweifelt. Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Die Familienkasse hat während meines gesamten Studiums bis Mai 2010 das Kindergeld an meine Mutter, bei der ich bis dato wohnte, gezahlt. Wir haben seit 2006 jedes Semester meine Sudienbescheinigungen und alle Formulare ausgefüllt an die Familienkasse verschickt. Das verlief alles ohne Probleme.
Im Mai 2010 habe ich geheiratet und der Familienkasse meine Heiratsurkunde sowie ein ausgefülltes Formular über die Einkünfte meines Mannes zugeschickt. Die Familienkasse hat mir dieses Formular nochmals zur Korrektur zurückgeschickt, weil ich 2 Kästchen nicht angekreuzt habe. Diese Kästchen bezogen sich auf eine Frage zur Selbstständigkeit, in meinem Fall war diese Frage sowieso nicht relevant weil ich nie eine selbstständige Arbeitstätigkeit ausgeübt habe. Aber egal, ich habe die Kästchen mit &quot;nein&quot; angekreuzt und an die Familienkasse per Post zurückgeschickt.
Und jetzt kommt das eigentliche Problem: Die Familienkasse wirft uns nun vor, dass sie dieses Formular sowie keine Unterlagen von uns erhalten hat und fordert die Rückzahlung des Kindergeldes ab 2009 in Höhe von knapp 3000 Euro. Wir haben natürlich schriftlich und per Einschreiben Einspruch dagegen erhoben und darum gebeten, dass die Familienkasse bitte ordnungs- und wahrheitsgemäß unsere Unterlagen überprüfen soll. Wir haben in dem Schreiben noch angeboten, dass wir alle Unterlagen gerne nochmals zuschicken und die Formulare neu ausfüllen, falls diese tatsächlich wie von uns vermutet verloren gegangen sind (wie auch immer). Uns wurde nur schriftlich bestätigt, dass der Einspruch bearbeitet wird und dies einige Zeit dauern kann. Aber laut Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion und vieler Telefonate mit den zuständigen Sachbearbeitern sollen wir den Betrag von 3000 Euro trotzdem &quot;schon mal&quot; bezahlen, er wird uns angeblich zurückerstattet, wenn der Einspruch nach ca. 4 Monaten bearbeitet wird! Das ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern vor allem ungerecht, weil wir die Unterlagen wirklich zurückgeschickt haben und diese uns sogar zwischendurch wie oben geschildert zur Korrektur zurückgeschickt von der FK wurden! Es ist also sehr offensichtlich, dass die Familienkasse schlichtweg lügt. Ich kann mir das nicht anders erklären!?
Es ist uns vor allem finanziell einfach nicht möglich, den Betrag zu bezahlen. Vor allem nur weil die Familienkasse anscheinend unsere Unterlagen verschlampt hat! Ich kann dafür meine Hand ins Feuer legen, dass die Unterlagen immer von uns verschickt worden sind. Vor allem bestätigt die Familienkasse in einem ihrer letzten Schreiben selbst, dass ich ab Mai verheiratet bin, also müssen sie die Unterlagen ja irgendwie doch erhalten haben. Die Familienkasse widerspricht sich somit schon wieder selbst und wir fühlen uns regelrecht veräppelt.
Was kann man nur tun, damit man diesen Betrag nicht bezahlen muss? Uns wurde angedroht, dass es zu weiteren Konsequenzen kommt, wenn wir bis zum 08.12.10 nicht bezahlen. Geld für einen Anwalt haben wir auch nicht.
Wir hatten etliche Telefonate mit der Familienkasse und können einfach nichts mehr tun.
Bitte helft uns.
Liebe Grüße,
Isabella</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p><p>meine Mutter und ich haben ein großes Problem mit der Familienkasse und sind sehr verzweifelt. Ich hoffe ihr könnt uns helfen.</p><p>Die Familienkasse hat während meines gesamten Studiums bis Mai 2010 das Kindergeld an meine Mutter, bei der ich bis dato wohnte, gezahlt. Wir haben seit 2006 jedes Semester meine Sudienbescheinigungen und alle Formulare ausgefüllt an die Familienkasse verschickt. Das verlief alles ohne Probleme.</p><p>Im Mai 2010 habe ich geheiratet und der Familienkasse meine Heiratsurkunde sowie ein ausgefülltes Formular über die Einkünfte meines Mannes zugeschickt. Die Familienkasse hat mir dieses Formular nochmals zur Korrektur zurückgeschickt, weil ich 2 Kästchen nicht angekreuzt habe. Diese Kästchen bezogen sich auf eine Frage zur Selbstständigkeit, in meinem Fall war diese Frage sowieso nicht relevant weil ich nie eine selbstständige Arbeitstätigkeit ausgeübt habe. Aber egal, ich habe die Kästchen mit &#8220;nein&#8221; angekreuzt und an die Familienkasse per Post zurückgeschickt.</p><p>Und jetzt kommt das eigentliche Problem: Die Familienkasse wirft uns nun vor, dass sie dieses Formular sowie keine Unterlagen von uns erhalten hat und fordert die Rückzahlung des Kindergeldes ab 2009 in Höhe von knapp 3000 Euro. Wir haben natürlich schriftlich und per Einschreiben Einspruch dagegen erhoben und darum gebeten, dass die Familienkasse bitte ordnungs- und wahrheitsgemäß unsere Unterlagen überprüfen soll. Wir haben in dem Schreiben noch angeboten, dass wir alle Unterlagen gerne nochmals zuschicken und die Formulare neu ausfüllen, falls diese tatsächlich wie von uns vermutet verloren gegangen sind (wie auch immer). Uns wurde nur schriftlich bestätigt, dass der Einspruch bearbeitet wird und dies einige Zeit dauern kann. Aber laut Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion und vieler Telefonate mit den zuständigen Sachbearbeitern sollen wir den Betrag von 3000 Euro trotzdem &#8220;schon mal&#8221; bezahlen, er wird uns angeblich zurückerstattet, wenn der Einspruch nach ca. 4 Monaten bearbeitet wird! Das ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern vor allem ungerecht, weil wir die Unterlagen wirklich zurückgeschickt haben und diese uns sogar zwischendurch wie oben geschildert zur Korrektur zurückgeschickt von der FK wurden! Es ist also sehr offensichtlich, dass die Familienkasse schlichtweg lügt. Ich kann mir das nicht anders erklären!?</p><p>Es ist uns vor allem finanziell einfach nicht möglich, den Betrag zu bezahlen. Vor allem nur weil die Familienkasse anscheinend unsere Unterlagen verschlampt hat! Ich kann dafür meine Hand ins Feuer legen, dass die Unterlagen immer von uns verschickt worden sind. Vor allem bestätigt die Familienkasse in einem ihrer letzten Schreiben selbst, dass ich ab Mai verheiratet bin, also müssen sie die Unterlagen ja irgendwie doch erhalten haben. Die Familienkasse widerspricht sich somit schon wieder selbst und wir fühlen uns regelrecht veräppelt.</p><p>Was kann man nur tun, damit man diesen Betrag nicht bezahlen muss? Uns wurde angedroht, dass es zu weiteren Konsequenzen kommt, wenn wir bis zum 08.12.10 nicht bezahlen. Geld für einen Anwalt haben wir auch nicht.</p><p>Wir hatten etliche Telefonate mit der Familienkasse und können einfach nichts mehr tun.</p><p>Bitte helft uns.</p><p>Liebe Grüße,<br
/> Isabella</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Kindergeldbezug auch wenn Kindergeldberechtigte im Ausland leben von Anonymous</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2008/01/23/kindergeldbezug-auch-wenn-kindergeldberechtigte-im-ausland-leben/comment-page-1/#comment-265</link> <dc:creator>Anonymous</dc:creator> <pubDate>Wed, 01 Dec 2010 20:34:11 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/01/23/kindergeldbezug-auch-wenn-kindergeldberechtigte-im-ausland-leben/#comment-265</guid> <description>[...]  [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
