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Kindergeld nicht generell unpfändbar

5. August 2010 in Pfändung, Widerspruch

Kindergeld zählt zu den staatlichen nicht pfändbaren Sozialleistungen. Haben Sie Schulden, die Sie nicht zurückzahlen können und jetzt wollen Ihnen die Gläubiger Ihre staatliche Kindergeldzahlung pfänden? Dann haben Sie jetzt keine Sorge, denn Kindergeld kann im Regelfall nicht gepfändet werden.

Allerdings sollten Sie aktiv werden, wenn ein Gläubiger besonders dreist vorgegangen ist und Ihr Konto gepfändet wurde. Legen Sie vor dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Widerspruch gegen die Pfändung ein und bitten Sie um sofortige/ kurzfristige Entscheidung. Weiterlesen →

Personalrabatt gefährdet den Kindergeldanspruch

28. Oktober 2008 in Ausbildung, Verlust, Widerspruch

Durch die Nutzung eines firmeneigenen Personalrabatts kann der Kindergeldanspruch des volljährigen Sprösslings gefährdet werden. Aber welche Grundlagen und Voraussetzungen führen dazu und wie ist dies eigentlich korrekt zu verstehen? Weiterlesen →

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Widerspruch bei der Familienkasse lohnt

5. Dezember 2007 in Widerspruch

Viele Kindergeldberechtigte Personen die diesen Schritt gewagt haben, bereuen diesen bis heute nicht. Dadurch sind oftmals Kindergeldnachzahlungen in vierstelliger Höhe entstanden. Nur wer sich wehrt und nicht nur akzeptiert, hat die Chance auf Erfolg!

Denn die Ablehnung eines Kindergeldbescheides kommt ganz schnell ins Haus geflattert. Wehren Sie sich, denn oftmals sind diese pauschal per EDV verfassten Bescheide ohne weitere interne Prüfung eines Sachbearbeiters zu Ihren Lasten negativ ausgefallen.

Sie benötigen für einen Widerspuch keinen Anwalt. Weiterlesen →

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Widerspruch beim Kindergeld

27. Oktober 2007 in Widerspruch

Oftmals werden die Kindergeldbescheide pauschal erstellt und die Berechnung von Teilmonaten in einem Jahr, da das nun erwachsene Kind einer vollen Erwerbstätigkeit nachgeht nicht korrekt angerechnet.

Ist das Kindergeldberechtigte Kind während eines Jahres acht Monate in einer Ausbildung und danach in einer Teil- oder Vollzeitanstellung tätig, werden diese Monate des geminderten Einkommens gesondert berechtigt.

Trotz dieser Anstellung ist das Einkommen nur für die acht Monate umzurechnen, d.h. es dürfen € 640 monatlich verdient werden. Verdient das Kind in diesem Teilungsjahr in den Folgemonaten nach der Ausbildung sehr gut, werden diese Monate nicht mit in das Jahr gerechnet. Anrechnungsfähig sind nur die acht Monate der Ausbildung.

Dieses Musterbeispiel ist generell anzuwenden und hat damit Aussicht auf Erfolg.

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ALG II und Kindergeld

31. August 2007 in Arbeitslos, Widerspruch

In vielen Fällen versuchen Staat und seine Mitarbeiter, die ALG II-Empfänger durch Willkür und Nichtwissen zu verunsichern.

Stellt eine Person einen Antrag auf ALG II und hat diese Kinder, wird dieser im Vorfeld das Kindergeld für die entsprechende Kinderzahl abgezogen. Dies egal, ob die Familienkasse das Kindergeld schon gezahlt oder der Antrag noch in Bearbeitung ist.

Dauert die Beantragung des Kindergeldes einige onate bis hin zu einem Jahr, dann erhält der ALG II-Empfänger zwar eine satte Nachzahlung durch die Kindergeld- bzw. Familienkasse, da dieses Geld bei der Antragstellung von ALG II vorab schon abgezogen wurde, aber während der Zwischenzeit fehlt es vorne und hinten. Weiterlesen →