Netto-Einkommensgrenzen beim Kindergeld
11. Dezember 2007 in Allgemein
Die gesetzliche Einkommensgrenze beim Kindergeld beläuft sich im Jahr 2007 auf Euro 7.680 und auch für das Jahr 2008 bleibt diese bisher unverändert.
Bei den Einkommensgrenzen zum Kindergeld handelt es sich um Nettoeinkommensgrenzen, auch Jahresgrenzbetrag genannt.
Das erwachsende Kind darf max. Euro 7.680 Nettoeinkommen und zusätzlich den gesetzlichen und pauschalen Werbungskostenfreibetrag in Höhe von Euro 920 zzgl. der gezahlten Sozialabgaben laut den Angaben der Lohnsteuerkarte (oder vorab der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu entnehmen) verdienen.