Betrug beim Bezug von Kindergeld führt zur Steuerhinterziehung
10. Juni 2009 in Steuern
Widerrechtlicher Bezug von Kindergeld stellt kein Kavaliersdelikt dar. Viele Familien sind vom monatlichen Kindergeld abhängig. Sobald das volljährige Kind bedingt durch die Ausbildung eine zu hohen Einkommen bezieht, entfällt oftmals das Kindergeld.
Kindergeld für ein Kind gibt es mittlerweile seit 01. Januar 2009 in Höhe von 164 Euro. Gibt es weitere Geschwister, wird der Verlust des Kindergeldes sogar noch schmerzlicher. Gibt es beispielsweise noch zwei jüngere Kinder, erhalten Sie für drei Kinder Kindergeld. Somit für das erste und zweite Kind je 164 Euro und das dritte Kind schon 170 Euro. Haben Sie jedoch drei kleine Kinder und ein volljähriges großes Kind, erhalten Sie für das vierte Kind sogar 195 Euro. Fällt nun das volljährige Kind aus der Berechnungsgrundlage heraus, erhalten Sie nur noch für drei Kinder Geld. Ihnen fehlen jetzt 195 Euro monatliches Kindergeld.
Diese Höhe des Kindergeldes stellt in vielen Familien einen enormen Verlust dar. Aus diesem Grunde versuchen viele Familien gerne mal zu tricksen. Aber lohnt das wirklich? Es gibt viele legale Methoden zur Einkommenssenkung und dadurch Bezug des Kindergeldes. Noch dazu werden Kindergeldberechtigte, die beim Tricksen erwischt werden, als Steuersünder geahndet. Dies ist allerdings vielen Beziehern von Kindergeld gar nicht wirklich bewusst. Kindergeld ist eine im Vorfeld eingesetzte Steuervergütung, die später bei der Einkommensteuererklärung in Verrechnung gebracht wird. Dabei kommt es dann darauf an, was als günstiger zu bewerten ist; Der Erhalt von Kindergeld oder die Steuerliche Variante. Dies wird vom Finanzamt mittels EDV ermittelt.
Wer also trickst und sich das Kindergeld auf irgendeinem Wege erschwindelt, hat letztendlich ein Steuerstrafverfahren zu verantworten. Zuständig ist hier wiederum das Finanzgericht und jede weitere Instanz.
In unserem Ebook “Der Kindergeldreport” finden Sie interessante und legale Möglichkeiten zur Einkommenssenkung. Viele Kindergeldberechtigte haben bereits diese Möglichkeit genutzt und beziehen seither Kindergeld oder haben eine saftige Kindergeld- Nachzahlung für vergangene Jahre erhalten.
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Manny sagte am 27. Juli 2010
Hallo Zusammen,
ich möchte hier mal eine wichtige Angelegenheit ansprechen bzw. vielleicht auch geklärt bekommen.
Eine gute Freundin von mir ist slowakische Staatsbürgerin. 1991 kam sie ins Rheinland und lernte dort ihren späteren deutschen Mann kennen und lieben. Im Mai 1992 hat sie ihn geheiratet und 1995 und 1998 kamen die 2 Kinder in Deutschland zur Welt. Alles lief in geordnete Bahnen. Wegen einer Geschäftsidee beschloß man zusammen mit den Kindern 2002 in die Slowakei gehen um dort ein Cafe zu eröffnen. Leider passierten Dinge durch den Ehemann, so dass sich Die Frau sich entschloss sich zu trennen. Der Ehemann ging nach Deutschland zurück, die Kinder und Frau blieben in der Slowakei. In den Jahren der Trennung ging die Noch Ehefrau öfters zurück in die BRD da sie dort immer noch mal kellnerte und die Kinder auch bei der Oma u. Opa (seitens Ehemann) blieben. 2008 wurde die Ehe in Deutschland geschieden. Nach der Scheidung wurde der Frau das Sorgerecht zugesprochen und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kindergeld wurde von der Geburt bis 2002 in der BRD bezogen. Der Ehemann verweigert die Unterhaltszahlungen obwohl er schon mal 3x in 2003, 9x in 2004 und 2x in 2005 welchen gezahlt hat. Offiziell ist er arbeitslos u. obdachlos obwohl er mit jemanden zusammen wohnt. Selbst die Eltern (Oma + Opa die Guten) geben seinen Wohnort nicht bekannt.
Nun lebt ja die Frau mit den Kindern in der Slowakei. Wie sieht es da mit einen Kindergeldbezug aus und wie verhält sich das mit den nicht geleisteten Unterhaltszahlungen des Ehemanns. Hat die Frau/Kinder nun irgendwelche Ansprüche?
Es wäre schön wenn hier eine Lösung zu finden wäre. Brauchen mal einen Anhaltspunkt um etwiige Ansrüche vielleicht geltend zu machen. Wenn ich nur daran denke das die Frau in der Slowakei ein Einkommen von 420,00 € hat und damit Wohnung bezahlt und 3 Personen ernährt. Ich habe ihr geraten wieder nach Deutschland zu gehen, zumal ja alle Personen auch Deutsch sprechen.
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten und Unterstützung.