Besteht nach dem Studium Anspruch auf Kindergeld ?

9. März 2009 in Ausbildung, Studium



Eltern, deren volljähriges Kind seit Jahren an der Uni oder Fachhochschule immatrikuliert war, hatten in der Vergangenheit hohe Kosten für die Lebensunterhaltung zu bewältigen. Was passiert aber, wenn der junge Mensch sein Studium abgeschlossen und das Diplom in der Tasche hat ud trotzdem ohne Job bleibt?

Müssen Eltern nun Ihren volljährigen Sprössling weiterhin unterstützen? Und wenn ja, hilft der Staat wenigstens noch mit Kindergeld so lange aus, bis das Kind eine Anstellung gefunden hat? Gibt es Sonderregelungen, die einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Studium garantieren? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen Eltern von Studenten.

Kindergeldberechtigte Eltern haben in der Regel nur das Anrecht auf Kindergeld während der Ausbildung- bzw. Studienzeit des erwachsenen Kindes. Ebenso sind durch den Kindergeldbezug einige Freibeträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Fällt das Kindergeld nach dem Studium weg, sind das erhebliche finanzielle Einbußen.

Ein derzeit anhängiges Gerichtsverfahren, das beim Bundesgerichtshof zur Revision vorgelegt wurde, lässt hoffen. Kindergeldberechtigte Eltern sollten unbedingt erneut Kindergeld nach Ablauf der Studienzeit bei der Familienkasse beantragen. Wird der Kindergeldantrag abgelehnt, sollte unbedingt ein Widerspruch eingelegt werden. Bei einer erneuten Ablehnung durch die Kindergeldkasse beschreiten Sie den Klageweg. Reichen Sie jetzt bei dem für Sie zuständigen Finanzgericht die Klage ein. Sollte auch hier wiederum ein ablehnender Bescheid erteilt werden, wird Ihr Ansinnen dem Bundesfinanzhof als 3. Instanz vorgelegt.

Nicht die Familienkasse entscheidet endgültig. In diesem Sonderfall, wenn der Sohn oder Tochter das Studium absolviert und noch kein Anstellungsverhältnis gefunden hat, besteht die Chance, weiterhin Kindergeld zu erhalten. Begründung: Das Kind lebt weiterhin zu Hause bzw. auf Kosten der Eltern.

Wichtig: Derzeit ist hierzu ein aktuelles Verfahren beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen: III R 80/08 anhängig.

Tipp: Gleichzeitig sollte gegen bereits getroffene Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt werden. Denn auch hier geht es letztendlich um Ihr Geld.



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1 Antwort auf Besteht nach dem Studium Anspruch auf Kindergeld ?

  1. Hallo,
    wie sieht das aus, wenn ein Kind aufbauend auf einem Bachelor Abschluss ein Master Studium absolviert.
    Besteht dann noch Anspruch auf Kindergeld??

    Freundliche Grüße

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