Ohne Nachweise Verlust von Kindergeld
7. November 2008 in Arbeitslosigkeit, Ausbildung
Volljährige Kinder, die derzeit einen Ausbildungsplatz suchen müssen den schriftlichen Nachweis dafür erbringen. Gemeint ist, dass unbedingt jedes Bewerbungsanschreiben als auch die Absagekopie aufgehoben werden muss.
Verlangt das Arbeitsamt bzw. die Familienkasse die schriftlichen Nachweise und die Kindergeldberechtigten Eltern oder der Sprössling können die Ausbildungsplatzsuche nicht nachweisen, entstehen Probleme. In diesem Fall hat die Kindergeld- bzw. Familienkasse das Recht auf Kürzung des Kindergeldes. Im Extremfall kann das bereits gezahlte Kindergeld sogar rückwirkend eingefordert werden.
Belege sammeln ist für Ausbildungsplatzsuchende zwingend. Allein die Aussage “Ich suche einen Ausbildungsplatz” ist nicht ausreichend. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und beugen Sie vor!
Wird korrekt verfahren und alle Belege liegen vor, besteht sogar die Möglichkeit bis zum 25. Lebensjahr (neue Rechtsprechung) oder bis zum 27. Lebensjahr (alte Rechtsprechung) das Kindergeld zu erhalten.
TIPP: Führen Sie dringend einen Nachweis, noch besser eine Auflistung der bereits geschriebenen Bewerbungen. Zusätzlich verwahren Sie eine Kopie des Bewerbungsanschreibens und der evtl. Absage auf. Somit ist Ihnen Kindergeld sicher!