Personalrabatt gefährdet den Kindergeldanspruch
28. Oktober 2008 in Ausbildung, Verlust, Widerspruch
Durch die Nutzung eines firmeneigenen Personalrabatts kann der Kindergeldanspruch des volljährigen Sprösslings gefährdet werden. Aber welche Grundlagen und Voraussetzungen führen dazu und wie ist dies eigentlich korrekt zu verstehen?
Volljährige Kinder in Ausbildung haben nur Anspruch auf Kindergeld, wenn das Nettoeinkommen unter der jährlichen Einkommensgrenze von 7.680 Euro liegt. Bekommt das erwachsene Kind nun durch den Arbeitgeber einen Personalrabatt eingeräumt und nimmt diesen in Anspruch, fangen die Probleme an. Der Arbeitgeber ist dadurch gesetzlich gehalten, den geldwerten Vorteil auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Im Klartext heißt dies: Einerseits bekommt das Kind einen Personalrabatt und darf daran profitieren, anderseits kann die Nutzung dieses Vorteils zum Totalverlust des Kindergeldes führen.
Ebenso geht der Anspruch auf Kindergeld verloren, wenn der Personalrabatt an die Eltern oder an einen Elternteil übertragen wird. Nutzen die Eltern den geldwerten Vorteil, wird er dennoch dem Kind als Einkommensbonus angerechnet. Kommt das volljährige Kind dadurch nur geringfügig über die Jahres-Nettoeinkommensgrenze hinaus, wird das Kindergeld den Kindergeldberechtigten Eltern vollständig gestrichen.
Generell sollte vorab genau überlegt und abgewogen werden, ob die Inanspruchnahme des Personalrabattes den Totalverlust des Kindergeldes ausgleicht. Bei nur einem Euro über dem Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro droht der Verlust des Kindergeldes. Fordert die Familienkasse im Nachhinein eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse für vergangene Jahre an, muss gegebenenfalls das Kindergeld komplett zurückgezahlt werden. Dies natürlich nur bei Überschreitung der Jahres-Nettoeinkommensgrenze.
Berechnen Sie generell vorab selbst mit unserem Kindergeldrechner, in welcher Höhe Sie noch einen Freibetrag haben bzw. ob der Kindergeldbescheid durch die Familienkasse rechtmäßig ist. Im Zweifelsfalle sollte hierzu generell ein Widerspruch eingelegt werden.
Tipp: Überprüfen Sie unbedingt vor der Inanspruchnahme jeglicher Personalrabatte das Nettoeinkommen Ihres Kindes. Lohnt sich der Personalrabatt oder eher der Verzicht?