Kindergeld: Zählkindvorteil überprüfen!

22. Oktober 2008 in Abzweigung, Unterhalt



Erhalten Sie gerechtfertigt “nur” anteiliges Kindergeld für Ihr Zählkind?

Was bedeutet eigentlich Ermittlung des Zählkindvorteil (ZKV), Grundanteil pro Zahlkind (GPZ), anteiliges Kindergeld für ein Zahlkind (APZahl) oder anteiliges Kindergeld für ein Zählkind (APZähl) bei der Berechnung des mir zustehenden Kindergeldes? Wer bekommt eigentlich eine AP-Zahlauszahlung? Kann ich mich dagegen wehren oder muss ich diese Art der Kindergeld-Auszahlung stillschweigend akzeptieren? Viele Fragen und keine nachvollziehbaren Antworten die Kindergeld- bzw. Familienkasse. Einfaches Paragraphendeutsch und Berechnungsdarstellungen helfen da nicht weiter.

Von dieser Art der Ermittlung des Zählkindvorteils betroffen sind vor allem Eltern, die mehrere Kinder haben und Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht an das volljährige Kind nicht nachkommen. Dadurch wird oftmals eine direkte Auszahlung des Kindergeldes durch das erwachsene Kind beantragt, so dass dieses das Kindergeld direkt und ohne Umwege erhält. Hier spricht man von einer Abzweigung bzw. einem Abzweigungsauftrag des Kindergeldes. Das erwachsene Kind muss den Antrag bei der Familienkasse stellen und nachweisen, dass keine Unterhaltszahlung durch die Eltern oder einen Elternteil erfolgt bzw. erfolgte. Nach Antragsbewilligung wird das Kindergeld durch die Familienkasse direkt an den Sprössling überwiesen bzw. ausgezahlt.

Haben Sie mehrere Kinder und einem Teil der Kinder würden eigentlich nur 154 Euro pro Person und den älteren Kindern würde der erhöhte Kindergeldsatz von 179 Euro zustehen?

In diesen Fällen wird das Kindergeld aufgeteilt. Hier wird das Kindergeld auf die Kinder prozentual, d.h. nach APZahl und APZähl umgelegt. Man spricht nun erstmals von der Ermittlung des Grundanteils des Kindergeldes, auch GPZ genannt. Beispielsweise steht Ihnen für vier Kinder 641 Euro Kindergeld zu. Werden zwei weitere Kinder nur mitgezählt, fallen Sie dennoch in die nächste Stufe und erhalten dadurch mehr Kindergeld. Somit stehen Ihnen bzw. den Kindern 666 Euro Kindergeld zu. Das erste und zweite Kind wird mit 154 Euro berechnet, das beispielsweise dritte und vierte Kind wird nur mitgezählt und das fünfte und sechste Kind wird jeweils mit 179 Euro angesetzt. Somit entsteht ein gesamter Kindergeldanspruch von 666 Euro. Jedem Kind würden in diesem Fall monatlich 164,42 Euro zustehen.

Tipp: Überprüfen Sie unbedingt Ihren Kindergeldbescheid auf diese Berechnungsgrundlagen. Oftmals wird auch fehlerhaft angenommen, dass keine Unterhaltszahlung an das Kind vorgenommen wird. In diesem Fall erhalten Sie denn für die noch zu Hause wohnenden Kinder weniger Kindergeld, obwohl Ihnen der erhöhte Kindergeldsatz zusteht. Das Ihnen reduziert ausgezahlte Kindergeld wird sodann an die älteren Kinder ausgezahlt.



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1 Antwort auf Kindergeld: Zählkindvorteil überprüfen!

  1. ich habe vier kinder,davon bekommen eine ihr kindergeld auf ihr konto durch abzweigung…und die andere jetzt eine nachzahlung und dann weiter kg auch auf ihr eig.konto …bedeutet das jetzt,das die beiden welche noch zuhaus leben praktisch mehr bekommen würden da zählkinder?

    und heisst das,das der differenzbetrag der zählkinder auf das konto der tochter gehen welche die nachzahlung erhält oder geht das auf meins?

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