Kindergeldfreibetrag wird ab 2009 erhöht
12. Juni 2008 in Kindergelderhöhung
Familien werden ab 2009 noch stärker entlastet
Mit der geplanten und ab 01.01.2009 gültigen Kindergelderhöhung von 10 Euro je Kind werden gleichzeitig auch die Kinderfreibeträge angehoben.
Über die derzeitige Höhe der Anhebung wird noch gestritten, die Spitzen der SPD und Union sind sich noch nicht ganz einig. Fest steht, dass es eine akzeptable Änderung und spürbare Erleichterung für Familien mit Kindern geben wird. Das Gesamtziel ist darauf begründet, Familien mit Kindern stark zu entlasten.
Derzeit werden für die Gegenfinanzierung dieser entstehenden Kosten der Kindergelderhöhung und Erhöhung des Kinderfreibetrages verschiedene Möglichkeiten in Erwägung gezogen. Sobald Einigung erzielt ist, wird das Gesetz rechtskräftig beschlossen.
Wichtig: Wir stellen alle aktuellen Entscheidungen zum Thema kurzfristig online.
stoudamire sagte am 17. Juli 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Frage zum Bezug von Kindergeld.
Mein Sohn (23 Jahre) beendet in diesem Monat die Berufsoberschule mit dem Erhalt des Fachabiturs. Somit ist er ab August nicht mehr kindergeldberechtigt.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Einkommensgrenze bzw. zu den Werbungskosten. Soweit ich auf der Homepage der Arbeitsagentur nachlesen konnte, wird das Einkommen nur anteilig berechnet (hier also 7/12).
Bezüglich den Werbungskosten konnte ich auf dieser Seite aber nicht lesen, ob diese auch nur anteilig berechnet werden. Nun habe ich gehört, dass es hierzu bereits Gerichtsurteile gibt, dass man auch bei nur bei teilweisen Erhalt des Kindergelds den kompletten Pauschalbetrag von 920 EUR ansetzen kann.
Gibt es hier bereits eine grundsätzliche Regelung bzw. kennen Sie solche Gerichtsurteile?
Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Ackermann