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Kindergeld – Ausnahmeregelung bei Übergangszeiten Schule – Ausbildung – Studium

25. Mai 2008 in Ausbildung



Schüler, die nach dem Schulabschluß 18 Jahre und älter sind, müssen sich nicht in jedem Fall arbeitslos melden um weiterhin Kindergeld zu erhalten.

Schulabgänger, die erst nach der Sommerpause Ihre Ausbildung oder Ihr Studium antreten, sind nicht generell verpflichtet sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.

Dauert diese Übergangsphase bis zu vier Monate an, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Arbeitslosmeldung. Nur über diesen Zeitraum hinaus muss die Arbeitslosmeldung erfolgen, um die Kindergeldzahlung nicht zu gefährden.

Hat der Schulabgänger eine Berufsausbildung in Aussicht und erfolgt der Ausbildungsbeginn innerhalb dieser vier Monate, erhalten die kindergeldberechtigten Eltern die Kindergeldzahlung weiter. Sollte der künftige Arbeitgeber aus eigenem Anlaß die zugesagte Ausbildung verweigern oder auf einen späteren Termin verschieben, gefährdet dies nicht zwingend die Kindergeldzahlung. Absichern kann man sich gegen diesen Verlust des Ausbildungsplatzes oder das Verschieben des Ausbildungsbeginns nicht.

Allerdings sollte man sich von der Firma ein kurzes Schreiben zur Absage oder der Terminverschiebung verfassen lassen. Das gleiche gilt beim Studium, wenn zuerst ein Studienplatz zugewiesen wurde und zu einem späteren Zeitpunkt die Universität oder Fachhochschule den Studienplatz einem anderen Teilnehmer bzw. Student zuweist. Auch in diesem Fall haben Sie keinen Fehler gemacht und das Anrecht auf Kindergeld bleibt weiterhin bestehen. Auch hier sollte der schriftliche Nachweis durch die Uni, Fachschule oder sonstige Studieneinrichtung angefordert werden, um diesen der Familienkasse auf Anfrage hin vorlegen zu können.

In beiden Fällen hat das kindergeldberechtigte Kind dazu beigetragen, um die viermonatige Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einzuhalten. Die Terminverschiebung zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn tritt von außen ein. Es trifft hier kein Eigenverschulden zu, welches die Zahlungsverweigerung des Kindergeldes durch die Familienkasse rechtfertigen würde.

Wurde die Ausbildung oder das Studium nun nach hinten verlegt und beginnt über diesen Zeitraum von vier Monaten, sollte jetzt unbedingt eine Arbeitlosmeldung bei der Agentur für Arbeit vollzogen werden. Nun ist das kindergeldberechtigte volljährige Kind wieder auf der sicheren Seite und es steht dem Anspruch auf weiteres Kindergeld nichts im Wege.

Tipp: Die gleiche Anwendung gilt bei Verschiebung des freiwillig sozialen Jahres oder des Wehr- und Zivildienstes, wenn nicht selbst verschuldet.



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6 Antwort auf Kindergeld – Ausnahmeregelung bei Übergangszeiten Schule – Ausbildung – Studium

  1. Hallo,

    im grunde habe ich keine ahnung wo ich meine frage genau stellen soll und ob diese hier auch gelesen wird.nun,ich versuchs einfach mal,weil ich einfach nicht weiter weiß.soeben habe ich von der familienkasse erfahren dass ich (24Jahre- ab Juli 25) kein Kindergeld mehr erhalten werde obwohl ich bislang studiert habe und weiterhin eine schulische ausbildung vor mir habe.die begründung war ,dass ich kein zivildienst doer wehrdienst abgeleistet habe und somit mein kindergeld ab sofort gestrichen wird.in wiefern ist das richtig..bitte helft mir..meine ausbildung hängt davon ab,weil ich mein kindergeld mit einkalkulirt habe.

  2. Hallo,
    ich habe eine Frage: Folgende Situation: Meine Tochter hat nach Schulabschluss (Matura in Österreich) vor Antritt ihres Studiums ein freiwilliges soziales Jahr als Lehrerin im Dschungel in Südamerika gemacht (kein Strom, kein fließend Wasser etc). Da die Organisation, von der sie geschickt wurde nicht unter die Bedingungen fällt, die zur Anerkennung bei der Kindergeldkasse nötig sind (weil sie weniger als 20 Personen pro Jahr versenden), wurde das Kindergeld abgelehnt. Meine Tochter hat keinerlei Honorar erhalten, den Flug selbst bezahlt und auch keine sonstigen Einnahmen gehabt. Nach Rückkehr hat sie ein Studium aufgenommen (auf Lehramt) und dann wieder Kindergeld erhalten. Gibt es eine Möglichkeit, das entgangene Kindergeld für die Zeit in Südamerka nachzufordern? Ich finde es irgendwie empörend, dass andere, die auf der Straße rumlungern, sich vor der Arbeit drücken, und irgendwie durchmogeln, Kindergeld erhalten, und sie, trotz ihres bewundernswerten Einsatzes wegen irgendwelcher kleingedruckter Paragraphen das Kindergeld gestrichen wird. So, das musste mal gesagt werden. Vielen Dank für die Antwort.

  3. Hallo Gabi 144,

    bevor ich die Frage komplett beantworte, folgende Fragen an Sie:

    1. Wie alt war Ihre Tochter während diesem Auslandsjahr?

    2. Gab es nach dem Schulabschluß in Österreich noch eine Ausbildung
    zuvor oder ist das jetzige Studium die Erstausbildung?

    Liebe Grüsse
    Michaela

  4. Hallo Michaela,
    meine Tochter war 21 (das war im Jahre 2005). Sie hatte im Sommer ihre Matura gemacht und ist im September desselben Jahres nach Südamerika geflogen. Sie hat nachweislich soziale Arbeit geleistet und ist nicht rumgereist. Herbst 2006 hat sie dann ihr Studium aufgenommen. Das Studium ist ihre Erstausbildung. Herzlichst Danke für die Mühe !!!
    Gabi 144

  5. Hallo!

    ich mache bis Ende März meinen Zivildienst. Danach habe ich bis Oktober 2011 Luft, in dieser Zeit will ich natürlich trotzdem weiter das Kindergeld bekommen. Ab Oktober `11 studiere ich dann. Geht das zum Beispiel, wenn ich nachweise, dass mein Wunsch-Studiengang an meiner Wunsch-Uni erst zum Wintersemester 2011 wieder angeboten wird?

  6. Hallo boengs,

    vorab die Frage wie alt bist Du? Ganz wichtig für eine korrekte Beantwortung!

    Vorab mal eine unverbindliche Info hierzu:
    Generell ist es möglich in diesen nachweisbaren Übergangszeiten zwischen Zivildienst und Studium Kindergeld zu beziehen. Einzige Voraussetzung der Studienplatz muss sicher sein!

    Weiterhin kann das Kindergeld i.d.R. an die Zeiten des Zivil-/ Wehrdienst angehängt werden.

    Gruß

    Michaela

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