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Kindergelderhöhung ab Januar 2009 in Planung

25. Februar 2008 in Kindergelderhöhung


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ALG II-Empfänger profitieren nicht von der Kindergelderhöhung
Leben Sie derzeit von ALG II und freuen sich schon auf die geplante Kindergelderhöhung? Dann haben Sie sich zu früh gefreut, denn das Kindergeld wird wie bisher als Einkommen vom ALG II – Bedarfssatz abgezogen und Sie werden dadurch keinen “baren” Nutzen davon ziehen.

Zwar ist es schon immer recht zweifelhaft, dass einem ALG II – Empfänger das dringend benötigte Kindergeld als Einkommen vom Bedarfssatz abgezogen bekommt. Aber derzeit ist es und bleibt es so, obwohl es auf politischer Ebene sehr umstritten ist. Somit profitieren die Menschen, die dringend auf mehr Kindergeld angewiesen wären, nicht von einer Kindergelderhöhung.

Profitieren werden nur Kindergeldberechtigte, die derzeit in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Kindergeldberechtigte Reiche, die durch die neuen zusätzlichen steuerlichen Begünstigungen Ihr Einkommen erheblich absenken können.

Das Ziel unserer Politiker ist klar, denn vor dem Gesetz sollen alle Personen steuerlich gleich gestellt werden. Alle steuerlichen Freibeträge, die mit dem Anspruch auf Kindergeld zusammen hängen, sollen jeder Kindergeldberechtigten Person auch zustehen.

Derzeit überlegen verschiedene Politiker noch, ob Sie die geplante Kindergelderhöhung nicht in einer anderen Form einbringen können. Auch wird derzeit über geringere oder gar keine Kindergartenbeiträge spekuliert.



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