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Widerspruch bei der Familienkasse lohnt

5. Dezember 2007 in Widerspruch



Viele Kindergeldberechtigte Personen die diesen Schritt gewagt haben, bereuen diesen bis heute nicht. Dadurch sind oftmals Kindergeldnachzahlungen in vierstelliger Höhe entstanden. Nur wer sich wehrt und nicht nur akzeptiert, hat die Chance auf Erfolg!

Denn die Ablehnung eines Kindergeldbescheides kommt ganz schnell ins Haus geflattert. Wehren Sie sich, denn oftmals sind diese pauschal per EDV verfassten Bescheide ohne weitere interne Prüfung eines Sachbearbeiters zu Ihren Lasten negativ ausgefallen.

Sie benötigen für einen Widerspuch keinen Anwalt.

Es ist vollkommen ausreichend, innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel innerhalb eines Monats) mit einem kurzen formlosen Schreiben Widerspruch einzulegen.

Beispiel:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Kindergeldbescheid vom … (Datum), Kindergeld-Nr… ein.
Begründung folgt.
Mit freundlichen Grüssen….

Somit haben Sie nochmals vier Wochen Zeit gewonnen, um sich Gedanken über den Sachverhalt zu machen und Ihre Begründung zusammenzutragen. Dieses Einspruchsverfahren gegen den Kindergeldbescheid ist kostenfrei!

Wurde Ihr Bescheid nach nochmaliger Prüfung durch die Familienkasse erneut abgelehnt, können Sie nun beim Finanzgericht Klage gegen diese Entscheidung einlegen. Das Klageverfahren ist allerdings kostenpflichtig.

Bitte beachten: Sind die Aussichten auf Erfolg sehr groß, gehen diese Kosten zu Lasten der Person, die das Verfahren verliert.

Bestätigt das Finanzgericht Ihre Klage und gibt Ihrem Einspruch statt, erhalten Sie eine kräftige Kindergeldnachzahlung.

Zusätzlich muss die Familienkasse das Gerichtsverfahren bzw. die Gerichtskosten tragen. Ihnen entstehen, obwohl sie das Verfahren angestrebt haben, keine weiteren Kosten. Auch können Sie dieses Einspruchverfahren gegen den Kindergeldbescheid wieder ohne Anwalt angehen. Es besteht keine Anwaltspflicht!



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8 Antwort auf Widerspruch bei der Familienkasse lohnt

  1. Hallo zusammen,
    ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe leider keine andere Möglichkeit gefunden, hier auf der Seite meine Frage zu stellen.

    Ich habe momentan ein großes Problem. Da mein Kindergeldantrag angelehnt wurde (also eigentlich der meiner Eltern, da diese ja kindergeldberechtigt sind, aber ich mach den ganzen Papierkram etc.)

    Ich liege angeblich über dem Freibetrag im Jahr 2007. Ich bin Studentin. Eigentlich dachte ich, dass der Betrag, den das Finanzamt bei der Einkommenssteuer errechnet auch maßgebend für das Kindergeld ist. Dieser vom Finanzamt errechnete Betrag liegt nämlich deutlich unter der Grenze von 7680 Euro.

    Jedenfalls ist meine Frage, ob ich nachträglich bei der Familienkasse auch noch solche Dinge wie einen Bürostuhl oder eine Schreibtischlampe oder ähnliche Dinge angeben kann, da ich das damals vergessen hatte.

    Ich liege nur ca. 80 Euro über dem Freibetrag und es wäre wirklich sehr ärgerlich, wenn es daran scheitern würde. Was kann ich tun? Auch nachdem ich Widerspruch eingelegt habe? Was kann ich noch zusätzlich geltend machen, an das ich vielleicht nicht gedacht habe? Habe ich Aussicht auf Erfolg?

    Ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin schon fast am Verzweifeln..

    Freundliche Grüße, Linda

  2. Hallo Linda,

    das Netto-Einkommen darf in 2007 bei € 7.680 liegen. Dies zzgl. der Werbungskosten und Deinem Anteil an den Sozialabgaben.

    Wie hoch war denn das Brutto-Einkommen in 2007 als Studentin mit Nebeneinkommen? Kann doch nicht sooo enorm hoch gewesen sein oder?

    Bisher konnte mit diesen Tipps auf der Seite das Kindergeld von einigen Personen gerettet werden.

    Achso, bevor ich es vergesse. Die Aussicht auf Erfolg kann man ohne genaue Angaben nicht sagen. Generell lohnt es sich immer Anträge zu stellen, Widersprüche einzureichen. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. :-)

    Der Widerspruch sollte innerhalb der gesetzlichen vierwöchigen Frist eingelegt werden. Bis zu vier Jahre rückwirkend ist der Anspruch auf Kindergeld möglich!

    Ist die Widerspruchsfrist schon abgelaufen?! Dann besteht die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf rückwirkendes Kindergeld für 2007 stellen. Eine nachträgliche Einreichung ist generell möglich und jedem gesetzlich erlaubt.

    Die pauschalen Werbungskosten sind € 920 im Jahr. Wurden nachweislich mehr als 920 € an Werbungskosten benötigt, müssen die gesamten Belege als Nachweis eingereicht werden.

    Werbungskosten:
    Gewerkschaftsbeiträge
    Fahrten zur Ausbildungsstätte
    Fahrten zur Schule
    Fahrten zum Lernen mit Mitschülern
    Tages – Abwesenheitssätze Arbeit – Wohnung
    Bücher, Schreibmaterialien, Kopien, usw.
    Kosten für besuchte Fachbeiträge
    PC/ Laptop anteilig in Jahre, wenn wichtig und nützlich…
    u.v.m.

    Viel Erfolg!
    Gruß Michaela

  3. Wir haben jetzt eine Aufforderung von der Familienkasse bekomme u. sollen fast 1700 Kindergeld zurückzahlen, weil Nachweise nicht eingereicht wurden für das Jahr 2006. Unser Sohn hat im Jan 2006 den HS-Schulabschluss gemacht u. sich für den Realschulkurs angemeldet den er dann aber nicht antrat sondern sich ausbildungssuchende meldete. Ich kann nicht mehr nachvollziehen ob wir die Familienkasse davon unterrichtet haben, das Arbeitsamt aber hat noch Unterlagen aus der Zeit und hat bestätigt, dass sich mein Sohn im Feb. 06 ausbildungssuchend gemeldet hatte. Auch das ein Berusfberatungsgespräch imMai 2006 mit meinem Sohn geführt wurde. Juli/Auf. 06 hat er ein Praktikum gemacht u. im Okt. 06 die Zusage für eine Aushilfsstelle ab 1.1.07 bekommen. Jetzt fordert die Familienkasse für das ganze Jahr 2006 das Ki-Geld zurück. Ich habe Einspruch eingelegt. Muss ich trotz des Einspruchs erstmal zahlen ?

  4. Hallo zusammen ,

    habe folgendes Problem mit der Kindergeldkasse ich habe 3 Kinder und für diese auch das Kindergeld bekommen, nun habe ich 2007 neu geheiratet und mein Mann ist auch Vater von 3 Kinder zusammen sind es nun 6 nur 3 davon leben bei uns.

    Jetzt habe ich letztes Jahr erfahren, das wenn mein Mann das Kindergeld beantragt wir 56 € mehr bekommen würden, gesagt getan. Antrag im Dezember noch raus, leider hat die Familiengeldkasse bis März für den Bescheid gebraucht und mir weiter das Kindergeld ausgezahlt. Nur halt 56 Euro weniger. Nun haben wir Widerspruch eingelegt mit der Begründung das der Mehrbetrag ja schon ab Dezember hätte bezahlt werden können und das wurde angelehnt. mit der Begründung das ich ja KG bezogen hätte. Lohnt sich da der Klageweg?? Und wenn klagen auch Rückwirkend für die Zeit der Ehedauer? Bin grad etwas ratlos.

    LG Lilly

  5. Hallo Lilly,

    generell kann der Antrag über Ihren Mann gestellt werden, so daß nach meiner Rechnung 87 Euro mehr monatlich entstehen. Wenn die ersten drei Kinder als Zählkinder angerechnet werden heißt dies für das 1. Kind 164 €, das 2. Kind 164 Euro, das 3. Kind 170 €, ab dem 4. Kind werden jeweils 195 Euro durch die Familienkasse geleistet. Bedeutet Sie haben bisher für drei Kinder 498 Euro erhalten, künftig erhalten Sie 585 Euro monatlich.

    Der Klageweg lohnt sich auf jeden Fall, 3 x 85 Euro = 255 Euro, die Ihnen ganz legal zu stehen. Der Fehler lag bei der Familienkasse, denn Sie haben korrekt den Antrag gestellt.

    Der Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse kann selbst eingelegt werden. Hierzu wird kein Rechtsanwalt benötigt.

    Rückwirkend für die Zeit der Ehedauer ist nicht möglich, da keine Antragstellung vorlag. Tag der Antragstellung zählt. Hat Ihr Mann den Antrag gestellt, bestand für Sie kein Kindergeldanspruch mehr. Die Familienkasse hätte nur noch an Ihren Mann auszahlen müssen.

    Gruß

    Michaela

  6. Hallo Michaela,

    haben wir doch gemacht, nur der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung ich hätte, ja im Dezember, Januar und Februar KG erhalten.

    Es handelt sich bei der Klage um 56 € x 3 Monate, lohn sich da wirklich??

    Da sind die Kosten die Entstehen doch viel höher als alles andere??

    LG Lilly

  7. Hallo Lilly,

    meiner Meinung nach schon. Aber denke sollte jeder für sich entscheiden, ob lohnenswert oder nicht.

    Klage gegen den Widerspruch können Sie auch selbst einlegen, benötigen noch keinen Anwalt dafür. (Gerichts-)Kosten sind geringfügig, entstehen ja nur wenn man die Klage/ den Prozess verliert.

    Und meiner Berechnung nach steht Ihnen mehr Kindergeld zu, als nur 56 Euro.

    Also Entscheidung treffen, Klage einreichen oder auch nicht. Wichtig diese sollte noch innerhalb der Frist sein.

    Gruß

    Michaela

  8. Hallo zusammen,

    meine Mutter und ich haben ein großes Problem mit der Familienkasse und sind sehr verzweifelt. Ich hoffe ihr könnt uns helfen.

    Die Familienkasse hat während meines gesamten Studiums bis Mai 2010 das Kindergeld an meine Mutter, bei der ich bis dato wohnte, gezahlt. Wir haben seit 2006 jedes Semester meine Sudienbescheinigungen und alle Formulare ausgefüllt an die Familienkasse verschickt. Das verlief alles ohne Probleme.

    Im Mai 2010 habe ich geheiratet und der Familienkasse meine Heiratsurkunde sowie ein ausgefülltes Formular über die Einkünfte meines Mannes zugeschickt. Die Familienkasse hat mir dieses Formular nochmals zur Korrektur zurückgeschickt, weil ich 2 Kästchen nicht angekreuzt habe. Diese Kästchen bezogen sich auf eine Frage zur Selbstständigkeit, in meinem Fall war diese Frage sowieso nicht relevant weil ich nie eine selbstständige Arbeitstätigkeit ausgeübt habe. Aber egal, ich habe die Kästchen mit “nein” angekreuzt und an die Familienkasse per Post zurückgeschickt.

    Und jetzt kommt das eigentliche Problem: Die Familienkasse wirft uns nun vor, dass sie dieses Formular sowie keine Unterlagen von uns erhalten hat und fordert die Rückzahlung des Kindergeldes ab 2009 in Höhe von knapp 3000 Euro. Wir haben natürlich schriftlich und per Einschreiben Einspruch dagegen erhoben und darum gebeten, dass die Familienkasse bitte ordnungs- und wahrheitsgemäß unsere Unterlagen überprüfen soll. Wir haben in dem Schreiben noch angeboten, dass wir alle Unterlagen gerne nochmals zuschicken und die Formulare neu ausfüllen, falls diese tatsächlich wie von uns vermutet verloren gegangen sind (wie auch immer). Uns wurde nur schriftlich bestätigt, dass der Einspruch bearbeitet wird und dies einige Zeit dauern kann. Aber laut Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion und vieler Telefonate mit den zuständigen Sachbearbeitern sollen wir den Betrag von 3000 Euro trotzdem “schon mal” bezahlen, er wird uns angeblich zurückerstattet, wenn der Einspruch nach ca. 4 Monaten bearbeitet wird! Das ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern vor allem ungerecht, weil wir die Unterlagen wirklich zurückgeschickt haben und diese uns sogar zwischendurch wie oben geschildert zur Korrektur zurückgeschickt von der FK wurden! Es ist also sehr offensichtlich, dass die Familienkasse schlichtweg lügt. Ich kann mir das nicht anders erklären!?

    Es ist uns vor allem finanziell einfach nicht möglich, den Betrag zu bezahlen. Vor allem nur weil die Familienkasse anscheinend unsere Unterlagen verschlampt hat! Ich kann dafür meine Hand ins Feuer legen, dass die Unterlagen immer von uns verschickt worden sind. Vor allem bestätigt die Familienkasse in einem ihrer letzten Schreiben selbst, dass ich ab Mai verheiratet bin, also müssen sie die Unterlagen ja irgendwie doch erhalten haben. Die Familienkasse widerspricht sich somit schon wieder selbst und wir fühlen uns regelrecht veräppelt.

    Was kann man nur tun, damit man diesen Betrag nicht bezahlen muss? Uns wurde angedroht, dass es zu weiteren Konsequenzen kommt, wenn wir bis zum 08.12.10 nicht bezahlen. Geld für einen Anwalt haben wir auch nicht.

    Wir hatten etliche Telefonate mit der Familienkasse und können einfach nichts mehr tun.

    Bitte helft uns.

    Liebe Grüße,
    Isabella

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