Bei Arbeitslosigkeit gibt es zum 21. Lebensjahr Kindergeld
3. November 2007 in Arbeitslosigkeit
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Hat Ihr volljähriges Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden oder ist derzeit arbeitslos gemeldet, dann steht Ihnen Kindergeld für Ihr Kind zu.
Die Kindergeldzahlung kann in diesem Fall bis zum 21. Lebensjahr anstandslos weiter gezahlt werden. Voraussetzung: Das Kind ist und bleibt arbeitslos gemeldet. Dies ist unabhängig davon, ob es Arbeitslosengeld bezieht.
Der Gesetzgeber hat im Kindergeldrecht geregelt, daß arbeitslosen jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld zusteht, wenn sie sich arbeitslos gemeldet haben.
Die Auszahlung erfolgt wie üblich durch die Familienkasse. Allerdings muß auch hierfür ein Antrag gestellt werden. Die Kindergeldzahlung erfolgt nicht automatisch durch die Arbeitslosenmeldung.