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> <channel><title>Kommentare zu: Fragen und Antworten</title> <atom:link href="http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/</link> <description>Hilfe bei allen Kindergeldfragen</description> <lastBuildDate>Mon, 19 Dec 2011 14:39:45 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>Von: admin</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-132</link> <dc:creator>admin</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Mar 2008 11:20:25 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-132</guid> <description>Hallo Tuffi,
nein, Kindergeld ist nicht teilbar.
Generell gibt es nur einen Kindergeldberechtigten für das Kind.
Kindergeldberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Der andere unterhaltspflichtige Elternteil muß monatlich Unterhalt zahlen. Von diesem Unterhalt ist dann fiktiv der hälftige Betrag des Kindergeldes abzuziehen. Mehr dazu  &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/03/14/kindergeld-auf-beide-eltern-nicht-aufteilbar/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;&gt; hier&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tuffi,</p><p>nein, Kindergeld ist nicht teilbar.</p><p>Generell gibt es nur einen Kindergeldberechtigten für das Kind.<br
/> Kindergeldberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. seinen ordentlichen Wohnsitz hat.</p><p>Der andere unterhaltspflichtige Elternteil muß monatlich Unterhalt zahlen. Von diesem Unterhalt ist dann fiktiv der hälftige Betrag des Kindergeldes abzuziehen. Mehr dazu <strong><a
href="http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/03/14/kindergeld-auf-beide-eltern-nicht-aufteilbar/" rel="nofollow">> hier</a></strong>.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: admin</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-133</link> <dc:creator>admin</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Mar 2008 10:21:33 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-133</guid> <description>&lt;strong&gt;Kommentarfunktion vorübergehend geschlossen. &lt;/strong&gt;
Wir haben die Kommentarfunktion hier vorübergehend deaktiviert. Stellt Eure Fragen bitte ab sofort in den Kategorien / unter einem Artikel, der Eurer Frage am nächsten kommt. Damit möchten wir lästiges Suche nach Inhalten vermeiden.
Die Antworten auf Eure bereits gestellten Fragen findet Ihr in Kürze natürlich auf den Seiten, auf denen Ihr sie eingestellt habt.
&lt;strong&gt;Ihr braucht sie also nicht nochmals zu stellen&lt;/strong&gt;. ;-)
Die Schlagwörter / Kategorien findet Ihr rechts in der &lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/fragen-und-antworten/#comment-3&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Sidebar&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;.
Danke.</description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kommentarfunktion vorübergehend geschlossen. </strong></p><p>Wir haben die Kommentarfunktion hier vorübergehend deaktiviert. Stellt Eure Fragen bitte ab sofort in den Kategorien / unter einem Artikel, der Eurer Frage am nächsten kommt. Damit möchten wir lästiges Suche nach Inhalten vermeiden.</p><p>Die Antworten auf Eure bereits gestellten Fragen findet Ihr in Kürze natürlich auf den Seiten, auf denen Ihr sie eingestellt habt.</p><p><strong>Ihr braucht sie also nicht nochmals zu stellen</strong>. <img
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isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-130</guid> <description>hallo,
kann  man kindergeld durch eine außergerichtliche vereinbarung teilen?
rein rechtlich ist es doch nicht möglich oder?wer kennt sich in dieser materie gut aus?</description> <content:encoded><![CDATA[<p>hallo,</p><p>kann  man kindergeld durch eine außergerichtliche vereinbarung teilen?<br
/> rein rechtlich ist es doch nicht möglich oder?wer kennt sich in dieser materie gut aus?</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: hannaw</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-128</link> <dc:creator>hannaw</dc:creator> <pubDate>Mon, 10 Mar 2008 17:00:40 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-128</guid> <description>Hallo,
ich war bis November 2007 in den USA, bin dann mit einem meiner Söhne nach Deutschland gezogen, habe für ihn Kindergeld bekommen. Im letzten Sommer kam mein zweiter Sohn nach, für den ich auch Kindergeld beantragt und bekommen habe. Dann ging mein (amerikanischer) Mann in den Ruhestand und bekommt von der US-social security Kinderzuschlag. Ich selbst arbeite halbtags, und mein Einkommen reicht so gerade eben, um Miete und Leben etc zu bezahlen.
Nun habe ich der Familienkasse mitgeteilt, daß wir diesen amerikanischen Zuschlag bekommen, zack! haben sie mir das Kindergeld ganz gestrichen und wollen nun einen überzahlten Betrag für das letzte halbe Jahr - seitdem mein Mann in Rente ist -, zurück haben. Und dies als eine einzige Summe von 2100 Euro.
Ich habe erst einmal Einspruch eingelegt, um den Betrag auf 1880 senken - denn es läßt sich diskutieren, ob die Ende August ausgezahlte Rente für Juli nun auf das Kindergeld für Juli angerechnet werden sollte oder nicht. So finde ich zumindest.
Ich brauche aber Hilfe, um auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren. 2100 Euro habe ich nicht.... wie frage ich nun nach einer Ratenzahlungsmöglichkeit? Muss ich dabei alles Einkommen und Ausgaben auflisten?
Vielen vielen Dank!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br
/> ich war bis November 2007 in den USA, bin dann mit einem meiner Söhne nach Deutschland gezogen, habe für ihn Kindergeld bekommen. Im letzten Sommer kam mein zweiter Sohn nach, für den ich auch Kindergeld beantragt und bekommen habe. Dann ging mein (amerikanischer) Mann in den Ruhestand und bekommt von der US-social security Kinderzuschlag. Ich selbst arbeite halbtags, und mein Einkommen reicht so gerade eben, um Miete und Leben etc zu bezahlen.<br
/> Nun habe ich der Familienkasse mitgeteilt, daß wir diesen amerikanischen Zuschlag bekommen, zack! haben sie mir das Kindergeld ganz gestrichen und wollen nun einen überzahlten Betrag für das letzte halbe Jahr &#8211; seitdem mein Mann in Rente ist -, zurück haben. Und dies als eine einzige Summe von 2100 Euro.<br
/> Ich habe erst einmal Einspruch eingelegt, um den Betrag auf 1880 senken &#8211; denn es läßt sich diskutieren, ob die Ende August ausgezahlte Rente für Juli nun auf das Kindergeld für Juli angerechnet werden sollte oder nicht. So finde ich zumindest.<br
/> Ich brauche aber Hilfe, um auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren. 2100 Euro habe ich nicht&#8230;. wie frage ich nun nach einer Ratenzahlungsmöglichkeit? Muss ich dabei alles Einkommen und Ausgaben auflisten?<br
/> Vielen vielen Dank!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Nina</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-126</link> <dc:creator>Nina</dc:creator> <pubDate>Sat, 08 Mar 2008 22:14:18 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-126</guid> <description>Hallo allerseits,
meine Mutter hat heute einen Brief der Familienkasse bekommen, in dem steht das sie für 15 Monate das Kindergeld zurück zahlen muss.
Wir haben bereits vor knapp einem Jahr einen Brief der Familienkasse bekommen, in dem wir meinen Werdegang der letzten Jahre aufführen mussten.
Ich war bis zum 01.06.05 in einer Ausbildung und davor auch in der Schule. Habe während meiner Ausbildung den Betrieb gewechselt, im zweiten Betrieb habe ich die Probezeit nicht bestanden.  Danach habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet und beim Arbeitsamt auch deutlich gesagt das ich keinerlei Ansprüche auf Alg oder sonstiges beziehen möchte, da ich noch bei meinen Eltern gelebt habe. Zu diesem Zeitpunkt war ich 20. Wollte danach weiter zur Schule gehen, habe aber erst für das Jahr 2006 einen Schulplatz bekommen. Dort habe ich auch nicht die Probezeit bestanden (Sept. bis Feb.). Seit März 2008 bin ich Alg Empfängerin und beziehe auch kein Kindergeld mehr.
Frage: Muss meine Mutter, bzw. ich wirklich für 15 Monate nachträglich das Kindergeld zahlen? Ich komme nämlich mit meiner Rechnung nur auf 6 Monate!
Hoffe auf baldige Antwort,
Gruß Nina</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo allerseits,</p><p>meine Mutter hat heute einen Brief der Familienkasse bekommen, in dem steht das sie für 15 Monate das Kindergeld zurück zahlen muss.</p><p>Wir haben bereits vor knapp einem Jahr einen Brief der Familienkasse bekommen, in dem wir meinen Werdegang der letzten Jahre aufführen mussten.</p><p>Ich war bis zum 01.06.05 in einer Ausbildung und davor auch in der Schule. Habe während meiner Ausbildung den Betrieb gewechselt, im zweiten Betrieb habe ich die Probezeit nicht bestanden.  Danach habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet und beim Arbeitsamt auch deutlich gesagt das ich keinerlei Ansprüche auf Alg oder sonstiges beziehen möchte, da ich noch bei meinen Eltern gelebt habe. Zu diesem Zeitpunkt war ich 20. Wollte danach weiter zur Schule gehen, habe aber erst für das Jahr 2006 einen Schulplatz bekommen. Dort habe ich auch nicht die Probezeit bestanden (Sept. bis Feb.). Seit März 2008 bin ich Alg Empfängerin und beziehe auch kein Kindergeld mehr.</p><p>Frage: Muss meine Mutter, bzw. ich wirklich für 15 Monate nachträglich das Kindergeld zahlen? Ich komme nämlich mit meiner Rechnung nur auf 6 Monate!</p><p>Hoffe auf baldige Antwort,</p><p>Gruß Nina</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-125</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Sat, 08 Mar 2008 21:27:42 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-125</guid> <description>Hallo Oliver,
in erster Linie gelten die Eltern als Kindergeldberechtigte vor der Familienkasse.
Ausnahme: Das volljährige Kind stellt einen Antrag auf Abtretung. Dieser ist zu stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt für das Kind zahlen oder zahlen können. In diesem Fall steht dem Kind das Kindergeld zu.
Dies kann in Bezug auf die Kindergeld-Nachzahlung für vergangene Jahre ebenso gehandhabt werden. Hier muß Ihre Freundin den Nachweis erbringen, dass Sie keine monatliche Unterstützung durch die Eltern erhielt.
Kann Sie dies der Familienkasse glaubhaft darstellen, besteht der Anspruch auf Kindergeld-Nachzahlung für den Zeitraum der Ausbildung an Ihre Freundin.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oliver,</p><p>in erster Linie gelten die Eltern als Kindergeldberechtigte vor der Familienkasse.</p><p>Ausnahme: Das volljährige Kind stellt einen Antrag auf Abtretung. Dieser ist zu stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt für das Kind zahlen oder zahlen können. In diesem Fall steht dem Kind das Kindergeld zu.</p><p>Dies kann in Bezug auf die Kindergeld-Nachzahlung für vergangene Jahre ebenso gehandhabt werden. Hier muß Ihre Freundin den Nachweis erbringen, dass Sie keine monatliche Unterstützung durch die Eltern erhielt.</p><p>Kann Sie dies der Familienkasse glaubhaft darstellen, besteht der Anspruch auf Kindergeld-Nachzahlung für den Zeitraum der Ausbildung an Ihre Freundin.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Oliver</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-124</link> <dc:creator>Oliver</dc:creator> <pubDate>Sat, 08 Mar 2008 12:42:00 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-124</guid> <description>Hallo alle zusammen. Ich habe eine interessante Fragestellung und hoffe das Ihr mir mit Eurer Erfahrung helfen könnt.
Meine Freundin ist 21, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und steht seitdem in einem Arbeitsverhältniss. Ihre berufliche Situation entspricht ihren Vorstellungen.
Vor einiger Zeit wurde Ihr Post zugesandt betr. Kindergeldnachzahlung da in der o.g. Ausbildung kein Kindergeld bezogen wurde. Meine Freundin stellte die angeforderten Unterlagen zu Verfügung.
Jetzt stellt Sie sich die Frage....wem steht das Kindergeld zu....der Mutter oder  Ihr selbst?? Wer hat den Anspruch auf das nachgezahlte Geld.
Im Vorraus DANKE
erbitte nur eine kurze Antwort
MfG Oliver</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo alle zusammen. Ich habe eine interessante Fragestellung und hoffe das Ihr mir mit Eurer Erfahrung helfen könnt.<br
/> Meine Freundin ist 21, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und steht seitdem in einem Arbeitsverhältniss. Ihre berufliche Situation entspricht ihren Vorstellungen.<br
/> Vor einiger Zeit wurde Ihr Post zugesandt betr. Kindergeldnachzahlung da in der o.g. Ausbildung kein Kindergeld bezogen wurde. Meine Freundin stellte die angeforderten Unterlagen zu Verfügung.<br
/> Jetzt stellt Sie sich die Frage&#8230;.wem steht das Kindergeld zu&#8230;.der Mutter oder  Ihr selbst?? Wer hat den Anspruch auf das nachgezahlte Geld.<br
/> Im Vorraus DANKE<br
/> erbitte nur eine kurze Antwort<br
/> MfG Oliver</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Conny</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-121</link> <dc:creator>Conny</dc:creator> <pubDate>Tue, 04 Mar 2008 14:46:47 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-121</guid> <description>Danke! Melde mich wie es ausgegangen ist.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Danke! Melde mich wie es ausgegangen ist.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-120</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Mon, 03 Mar 2008 20:09:46 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-120</guid> <description>Hallo Conny,
legen Sie bitte einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid ein, damit Sie auf jeden Fall die Entscheidung der Familienkasse schriftlich erhalten.
Dies ist sehr wichtig, da Sie innerhalb der vier-wöchigen Frist den Widerspruch einlegen müssen.  Auch müssen Sie gebenenfalls in weitere Instanzen gehen und dann dafür den schriftlichen Bescheid als Grundlage nehmen.
Bleiben Sie dran, Sie werden Erfolg haben.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Conny,</p><p>legen Sie bitte einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid ein, damit Sie auf jeden Fall die Entscheidung der Familienkasse schriftlich erhalten.</p><p>Dies ist sehr wichtig, da Sie innerhalb der vier-wöchigen Frist den Widerspruch einlegen müssen.  Auch müssen Sie gebenenfalls in weitere Instanzen gehen und dann dafür den schriftlichen Bescheid als Grundlage nehmen.</p><p>Bleiben Sie dran, Sie werden Erfolg haben.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Conny</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-119</link> <dc:creator>Conny</dc:creator> <pubDate>Mon, 03 Mar 2008 16:39:56 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-119</guid> <description>Hallo Michaela,
herzlichen Dank für die Antwort.Ich sehe das auch so,war schon bei der Kindergeldkasse persönlich,die sind der Meinung ,wenn jemand 15Stunden die Woche arbeitet ,fällt die Zahlung weg.Er ist aber in der Ausbildung und hat lange nicht das Einkommen von 7.680€ erreicht.All dieser Stress ist für seine Krankheit einfach nur schlecht.Ich danke Ihnen und versuche nochmal mein Glück.
Lieber Gruß</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michaela,<br
/> herzlichen Dank für die Antwort.Ich sehe das auch so,war schon bei der Kindergeldkasse persönlich,die sind der Meinung ,wenn jemand 15Stunden die Woche arbeitet ,fällt die Zahlung weg.Er ist aber in der Ausbildung und hat lange nicht das Einkommen von 7.680€ erreicht.All dieser Stress ist für seine Krankheit einfach nur schlecht.Ich danke Ihnen und versuche nochmal mein Glück.<br
/> Lieber Gruß</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-118</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Mon, 03 Mar 2008 09:18:19 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-118</guid> <description>Hallo Conny,
legen Sie sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und fügen Sie den Schwerbehindertenausweis in Kopie bei. Hieraus ist dann klar ersichtlich, dass diese Behinderung schon lange andauert.
Wenn eine geistige. körperliche oder seelische Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und sich das Kind aus diesem Grunde nicht selbst finanziell unterhalten kann, ist die Kindergeldkasse verpflichtet Kindergeld zu zahlen.
Sollte Ihr Sohn allerdings über dem Nettoeinkommen von 7.680 Euro liegen, geht die Kindergeldkasse davon aus, dass sich Ihr Sohn alleine unterhalten kann.
Wichtig: Ein behinderten bedingter Mehrbedarf kann vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, wenn Sie glaubhaft darstellen, dass dieser sehr wichtig ist und für die Gesundheit und das Wohlbefinden von dringender Notwendigkeit ist.
Außerdem muss Kindergeld für Kinder, bei diesen vor dem 27 Lebensjahr eine Behinderung festgestellt wurde über das 27. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung lt. Kindergeldgesetz Kindergeld gezahlt werden.
Ich hoffe Ihnen helfen diese Angaben weiter! Viel Erfolg! ;-</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Conny,</p><p>legen Sie sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und fügen Sie den Schwerbehindertenausweis in Kopie bei. Hieraus ist dann klar ersichtlich, dass diese Behinderung schon lange andauert.</p><p>Wenn eine geistige. körperliche oder seelische Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und sich das Kind aus diesem Grunde nicht selbst finanziell unterhalten kann, ist die Kindergeldkasse verpflichtet Kindergeld zu zahlen.</p><p>Sollte Ihr Sohn allerdings über dem Nettoeinkommen von 7.680 Euro liegen, geht die Kindergeldkasse davon aus, dass sich Ihr Sohn alleine unterhalten kann.</p><p>Wichtig: Ein behinderten bedingter Mehrbedarf kann vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, wenn Sie glaubhaft darstellen, dass dieser sehr wichtig ist und für die Gesundheit und das Wohlbefinden von dringender Notwendigkeit ist.</p><p>Außerdem muss Kindergeld für Kinder, bei diesen vor dem 27 Lebensjahr eine Behinderung festgestellt wurde über das 27. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung lt. Kindergeldgesetz Kindergeld gezahlt werden.</p><p>Ich hoffe Ihnen helfen diese Angaben weiter! Viel Erfolg! ;-</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Conny</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-117</link> <dc:creator>Conny</dc:creator> <pubDate>Sun, 02 Mar 2008 22:32:15 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-117</guid> <description>hallo michaela,
mein sohn hat einen schwerbehind.ausweis (50%)ohne zusatz,ist im 28ten lebensjahr im 3.ausbildungsjahr.durch die krankheit (phychosen) ist alles sehr spät bei ihm.die erkrankung wurde vor 9jahren erkannt.er erhält nur ausbildungsgeld,jetzt wurde das kindergeld gestrichen.ist das rechtens?
lieber gruß</description> <content:encoded><![CDATA[<p>hallo michaela,<br
/> mein sohn hat einen schwerbehind.ausweis (50%)ohne zusatz,ist im 28ten lebensjahr im 3.ausbildungsjahr.durch die krankheit (phychosen) ist alles sehr spät bei ihm.die erkrankung wurde vor 9jahren erkannt.er erhält nur ausbildungsgeld,jetzt wurde das kindergeld gestrichen.ist das rechtens?<br
/> lieber gruß</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Ajami</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-116</link> <dc:creator>Ajami</dc:creator> <pubDate>Fri, 29 Feb 2008 08:20:24 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-116</guid> <description>Liebe Michaela,
vielen dank fuer deine Muehe. Ich werde mich in Geduld ueben.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Michaela,<br
/> vielen dank fuer deine Muehe. Ich werde mich in Geduld ueben.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-109</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Thu, 28 Feb 2008 00:28:42 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-109</guid> <description>Hallo Ajami,
gerne möchte ich auch Dir weiterhelfen!
Die Beantwortung Deiner Anfrage ist allerdings etwas aufwendig. Um aber hier eine korrekte und aufschlußreiche Antwort geben zu können benötige ich noch etwas Zeit.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ajami,</p><p>gerne möchte ich auch Dir weiterhelfen!</p><p>Die Beantwortung Deiner Anfrage ist allerdings etwas aufwendig. Um aber hier eine korrekte und aufschlußreiche Antwort geben zu können benötige ich noch etwas Zeit.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: tigerente</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-105</link> <dc:creator>tigerente</dc:creator> <pubDate>Tue, 26 Feb 2008 09:14:37 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-105</guid> <description>Liebe Michaela,
vielen Dank! Das bestärkt uns wieder im weiteren Vorgehen. Dann werden wir den Kampf weiterführen!
Lg Saskia</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Michaela,<br
/> vielen Dank! Das bestärkt uns wieder im weiteren Vorgehen. Dann werden wir den Kampf weiterführen!</p><p>Lg Saskia</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Ajami</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-104</link> <dc:creator>Ajami</dc:creator> <pubDate>Tue, 26 Feb 2008 08:10:03 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-104</guid> <description>Hallo Michaela,
villeicht koenntest du mir auch helfen. Ich habe hier am 21.2 bereits die Frage (einige Kommentare hoeher) gestellt, wurde uebersehen.
Es ist wirklich sehr dringend.
Wir leben seit einigen Jahren in Marokko, waren jedoch noch in Deutschland gemeldet, und haben die ersten zwei Jahre Ki-Ge bezogen.
Die Kindergeldkasse fordert nun das bezahlte Geld zurueck, mit der Begruendung, das wir in Marokko kein Anrecht darauf haetten.
Dabei hatte ich mich vor unserer Auswanderung informiert, wobei mir ein Kapitel vorgelesen wurde, das uns das Recht auf ein geringeres Ki-Ge zusteht.
Meine Fragen:
Haben meine Kinder (deutsche Staatsbuerger) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld ?
Gibt es diese Regelung noch, das Kinder in Marokko doch Anspruch haben ?
Vielen Dank im Voraus.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michaela,<br
/> villeicht koenntest du mir auch helfen. Ich habe hier am 21.2 bereits die Frage (einige Kommentare hoeher) gestellt, wurde uebersehen.<br
/> Es ist wirklich sehr dringend.</p><p>Wir leben seit einigen Jahren in Marokko, waren jedoch noch in Deutschland gemeldet, und haben die ersten zwei Jahre Ki-Ge bezogen.<br
/> Die Kindergeldkasse fordert nun das bezahlte Geld zurueck, mit der Begruendung, das wir in Marokko kein Anrecht darauf haetten.<br
/> Dabei hatte ich mich vor unserer Auswanderung informiert, wobei mir ein Kapitel vorgelesen wurde, das uns das Recht auf ein geringeres Ki-Ge zusteht.</p><p>Meine Fragen:<br
/> Haben meine Kinder (deutsche Staatsbuerger) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld ?<br
/> Gibt es diese Regelung noch, das Kinder in Marokko doch Anspruch haben ?</p><p>Vielen Dank im Voraus.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-103</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Tue, 26 Feb 2008 00:20:40 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-103</guid> <description>Hallo Tigerente,
ganz wichtig; sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen! In der Regel steht Ihnen in diesem Zeitraum des Referendariates Kindergeld zu.
Bedenken Sie allerdings, daß Sie generell nur einen pauschalen Satz in Höhe von € 920 als Werbungskosten abgezogen bekommen. Sollten Sie höhere Werbungskosten haben, müssen Sie diese durch schriftliche Nachweise darstellen. Somit muss auch eine korrekte Anerkennung durch die Familienkasse erfolgen.
Obwohl die Kindergeldkasse dennoch gerne weiterhin einen ablehnenden Bescheid verschickt.  In diesem Falle sollten Sie alle Instanzen selbst angehen. Dafür benötigen Sie keinen Anwalt.
Ebenso können Sie Ihren Sozialabgabenanteil vollständig in Abzug bringen und damit auch Ihr Einkommen senken.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tigerente,</p><p>ganz wichtig; sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen! In der Regel steht Ihnen in diesem Zeitraum des Referendariates Kindergeld zu.</p><p>Bedenken Sie allerdings, daß Sie generell nur einen pauschalen Satz in Höhe von € 920 als Werbungskosten abgezogen bekommen. Sollten Sie höhere Werbungskosten haben, müssen Sie diese durch schriftliche Nachweise darstellen. Somit muss auch eine korrekte Anerkennung durch die Familienkasse erfolgen.</p><p>Obwohl die Kindergeldkasse dennoch gerne weiterhin einen ablehnenden Bescheid verschickt.  In diesem Falle sollten Sie alle Instanzen selbst angehen. Dafür benötigen Sie keinen Anwalt.</p><p>Ebenso können Sie Ihren Sozialabgabenanteil vollständig in Abzug bringen und damit auch Ihr Einkommen senken.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-102</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Tue, 26 Feb 2008 00:06:27 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-102</guid> <description>Hallo Nita,
Kindergeldanspruch besteht in der Regel nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr des Kindes. Danach erlischt der Anspruch.
Sollten Sie aber eine weitere Ausbildung oder eine Fortbildung zum Berufsbild der Altenpflegehelferin  beginnen oder in Aussicht haben, sich dazu eine Übergangszeit ergeben besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld.
Auch hier können Sie für diese kompletten Zeiträume, auch Übergangszeiten Kindergeld beziehen, denn es steht Ihnen hier gesetzlich zu.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nita,</p><p>Kindergeldanspruch besteht in der Regel nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr des Kindes. Danach erlischt der Anspruch.</p><p>Sollten Sie aber eine weitere Ausbildung oder eine Fortbildung zum Berufsbild der Altenpflegehelferin  beginnen oder in Aussicht haben, sich dazu eine Übergangszeit ergeben besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld.</p><p>Auch hier können Sie für diese kompletten Zeiträume, auch Übergangszeiten Kindergeld beziehen, denn es steht Ihnen hier gesetzlich zu.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: michaela</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-101</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Mon, 25 Feb 2008 23:58:16 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-101</guid> <description>Hallo Bora,
einem Antrag auf  Fristverlängerung muss eigentlich in der Regel für vier Wochen statt gegeben werden, wenn es innerhalb der erstgesetzten Frist geschieht.
In der Regel zählt diese private Altersvorsorge nicht zu den Ausgaben, die man in Abzug bringen kann, da es sich hier nicht um Pflichversicherungsbeiträge handelt.
Bei Rückzahlung von Kindergeld kann immer ein Antrag auf Stundung (Raten) gestellt werden. Hier muss die Einkommenssituation klar dargestellt werden, so daß man in der Regel mit Kleinstbeträgen von mindestens € 20 bis € 50 abzahlen kann. Hat der zur Rückzahlung verpflichtete kein Einkommen, bzw. auf Dauer keine Arbeitsstelle und verfügt somit über kein künftiges zu erwartendes Einkommen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlaß zu stellen. Diesem muss denn aus Billigkeitsgründen zugestimmt werden, d.h. einem Antrag auf Erlass der Rückzahlungssumme wird gesamt statt gegeben.
Würde mich mal persönlich interessieren um welch hohes  Jahres-Bruttoeinkommen es sich hier handelt, weil keine Chance auf Senkung unter die Einkommensgrenze für Dich zu ersehen ist1 Naja, vielleicht ist ja doch was machbar. ;-)</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bora,</p><p>einem Antrag auf  Fristverlängerung muss eigentlich in der Regel für vier Wochen statt gegeben werden, wenn es innerhalb der erstgesetzten Frist geschieht.</p><p>In der Regel zählt diese private Altersvorsorge nicht zu den Ausgaben, die man in Abzug bringen kann, da es sich hier nicht um Pflichversicherungsbeiträge handelt.</p><p>Bei Rückzahlung von Kindergeld kann immer ein Antrag auf Stundung (Raten) gestellt werden. Hier muss die Einkommenssituation klar dargestellt werden, so daß man in der Regel mit Kleinstbeträgen von mindestens € 20 bis € 50 abzahlen kann. Hat der zur Rückzahlung verpflichtete kein Einkommen, bzw. auf Dauer keine Arbeitsstelle und verfügt somit über kein künftiges zu erwartendes Einkommen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlaß zu stellen. Diesem muss denn aus Billigkeitsgründen zugestimmt werden, d.h. einem Antrag auf Erlass der Rückzahlungssumme wird gesamt statt gegeben.</p><p>Würde mich mal persönlich interessieren um welch hohes  Jahres-Bruttoeinkommen es sich hier handelt, weil keine Chance auf Senkung unter die Einkommensgrenze für Dich zu ersehen ist1 Naja, vielleicht ist ja doch was machbar. <img
src='http://kindergeldhilfe.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /></p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Bora</title><link>http://kindergeldhilfe.de/2007/11/02/fragen-und-antworten/comment-page-2/#comment-100</link> <dc:creator>Bora</dc:creator> <pubDate>Mon, 25 Feb 2008 18:00:52 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/11/02/in-eigener-sache/#comment-100</guid> <description>erstmal vielen dank für die schnelle antwort. Also ich habe jetzt erstmal um eine fristverlängerung gebeten, und hoffe darauf, das diese akzeptiert wird.
das mit meiner privaten altersvorsorge ist unabhängig von meiner arbeit, also nur ich hab damit was zu tun. meine eltern hatten mir das damals gemacht, es wird der monatliche beitrag vom konto meiner eltern abgezogen. Also das wäre so meine einzige chance unter diese 7680 € zu kommen. Sonst müsste ich halt 2007 zurückzahlen + Kinderzuschlag.
Und ich bin mir halt sehr unsicher, ob diese private altersvorsorge mit einberechtnet wird.  Steht das irgendwo??? oder wisst ihr das??
Und im schlimmsten fall, mit der rückzahlung. kann man das in raten umwandeln??
DANKEEEEE</description> <content:encoded><![CDATA[<p>erstmal vielen dank für die schnelle antwort. Also ich habe jetzt erstmal um eine fristverlängerung gebeten, und hoffe darauf, das diese akzeptiert wird.</p><p>das mit meiner privaten altersvorsorge ist unabhängig von meiner arbeit, also nur ich hab damit was zu tun. meine eltern hatten mir das damals gemacht, es wird der monatliche beitrag vom konto meiner eltern abgezogen. Also das wäre so meine einzige chance unter diese 7680 € zu kommen. Sonst müsste ich halt 2007 zurückzahlen + Kinderzuschlag.</p><p>Und ich bin mir halt sehr unsicher, ob diese private altersvorsorge mit einberechtnet wird.  Steht das irgendwo??? oder wisst ihr das??</p><p>Und im schlimmsten fall, mit der rückzahlung. kann man das in raten umwandeln??</p><p>DANKEEEEE</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
