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Fragen und Antworten

2. November 2007 in Allgemein



Liebe Leserinnen und Leser,

in letzter Zeit erreichen uns immer mehr Fragen zum Thema Kindergeld, Kindergeldnachzahlung, Kindergeldzuschlag, Unterhalt, Bafög, Existenzgründerzuschuss und weiteren staatlichen Hilfen. Manche möchten sogar ihr Kindergeld von uns überwiesen haben.

Für uns eine Bestätigung, dass unsere Internetseiten Sinn machen. Probleme mit Anträgen und bürokratischen Behörden haben schließlich viele und Geld in Form von staatlichen Zuschüssen oder Fördermittel kann fast jeder gebrauchen.

Und obwohl wir fast alle Kindergeldfragen auf mitterweile über 60 Internetseiten, in unseren Ebooks und unseren Gratis Newslettern beantworten, treten immer wieder spezifische und individuelle Fragen auf, die wir aus Zeitgründen nicht mehr per Email bearbeiten können.

Genau aus diesem Grunde sind wir mit diesem Blog online gegangen.

Alle hier eingestellten Fragen können zeitnah sowohl von uns als auch von anderen, erfahrenen Usern beantwortet werden. Eine kostenpflichtige Anmeldung im Blog ist genau so wenig notwendig wie das Hinterlassen eines echten Namens, einer Adresse oder anderer privaten Daten.

Ein weiterer Vorteil eines Blogs gegenüber der Beantwortung per Email ist, dass hier – nach und nach – eine Wissensdatenbank entsteht, die jedem Interessierten öffentlich zugänglich ist. Denn wer kann sich heute schon sicher sein, dass er morgen nicht auch mal auf staatliche Hilfen angewiesen ist.

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PS
Gerne können Sie uns auch weiterempfehlen, wenn Sie selbst derzeit keine Fragen haben, Ihre Freunde und Bekannten aber Probleme mit der deutschen Bürokratie haben.



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88 Antwort auf Fragen und Antworten

  1. Hallo ihr Anderen!
    Ich hab Stress mit der Kindergeldkasse,weil:
    Mein Sohn wude ende Oktober 2006 21Jahre alt. Zu dieser Zeit machte er eine Ausbildung als Schreiner.
    Im März 2007 brach er seine Ausbildung ab,wollte sich aber nicht bei der ARGE melden und lebte in der Zeit bis September von seinem Kindergeld und nicht mehr Zuhause.Bei der Kindergeldkasse habe ich den abbruch der Lehre aus unwissenheit nicht gemeldet. Ausserdem dachte ich ihm würde sowieso noch Kindergeld zustehen, weil sich der bezug von Kindergeld ja um die Zivizeit verlängert.
    Im September 2007 hat er sich dann in Berlin Arbeitssuchend gemeldet.
    Seit Oktober 2007 hat die Kindergeldkasse ohne angabe von Gründen die Zahlung für meinen Sohn und auch meiner Tochter(20,wohnt zuhause) eingestellt.Erst im Dezember erfuhr ich dann mal um was es eigentlich ging, und ich lieferte Bescheinigungen: Schulabbruch, Zivildienst u.s.w.
    Nun steht meinem Sohn, laut Bescheid Kindergeld nur bis zum Mai 2007 zu und ich soll 770Euro zurückzahlen, d.h. es wurde gleich einbehalten von dem Geld meiner Tochter und die restlichen Schulden werden mir dann gnädigerweise auf dreimal verrechnet.
    Nun habe ich im I-net recherchiert und bin zu dem Schuss gekommen, daß meinem Sohn auf jeden Fall Kindergeld bis einschliesslich Dezember 2007 zustehen müsste. = Lehre bis März plus 9 Monate Zivildienst= Dezember
    Der Mensch auf der Kindergeldkasse behauptet aber , weil mein Sohn sich nicht gemeldet hat verfällt sein Anspruch. ????
    Dummerweise schützt mich auch ein Widerspruch nicht davor, das das Geld jetzt erst mal weg ist.

    Was meinen Sie dazu?
    Ist das richtig was die da tun?
    MfG
    alraune

  2. Hallo,

    Ich bin 21 und seit 20. Dezember 2006 meine schulische Ausbildung abgebrochen und habe mich bis zum September 2007 nicht Arbeitssuchend gemeldet. Das war eines meiner Fehler, weil ich es schlicht nicht gewusst habe.
    Ich wollte nach dem Abbruch studieren, also auf einer Fachhochschule.
    Das Anmeldedatum war erst ab Mitte Mai. Habe mich falsch informiert und dachte man bekommt ein 1-jähriges Praktikum vorgeschlagen oder man muss von der Fachhochschule in einer bestimmten Firma sein Praktika machen.
    In der zwischenzeit habe ich noch auf den Brief von der Bundeswehr gewartet, damit ich meinen Wehrdienst machen kann.
    Da alles schiefgelaufen ist und mir mitte Juni das Studium aus dem Kopf geschlagen habe, habe ich beim Kreiswehrersatzamt angerufen.
    Müsste dann Frühestens Dezember 2007 anfangen, aber wollte 2008 mit Ausbildung anfangen.
    Habe mich seit September 2007 zur BErufsberatung gemeldet und meinte auch, dass ich Arbeitssuchend bin. Dachte immer schlechtes vom Arbeitsamt, wenn man sich Arbeitssuchend meldet, das man in einen Beruf eingewiesen wird, dass man auch nicht mag. Deshalb zum einen Teil nicht gemeldet.
    Habe auf Antwort zum Kriegsdienstverweigerer entgültig Ende Juli bekommen und auf die Suche für eine Zivildiensstelle gewesen.
    Da alles so kompliziert abgelaufen ist und ich Stress wegen der Rückerstattung des Kindergeldes habe wollte ich wissen, ob in den Zeitraum wegen der oben genannten Begründungen mir auch Kindergeld zugesteht werden sollte.
    Mein Vater sollte ca. 1.647.00 € vom Januar 2007 – November 2007 das Kindergeld zurückerstatten.
    Kann ich wegen der oben genannten Gründe eine Stellungnahme machen oder müssen wir wirklich das Kindergeld zurück erstatten?

    Ich entschuldige mich schonmal für meine Rechtschreib-, Grammatikfehler und die Ausdruckweise und bedanke mich schonmal für die hilfreichen Antworten

    Mit freundlichen Grüßen

    Hoang

  3. Hallo,
    ich möchte gerne meine spezielle Situation zwecks Kindergeld erläutern und hoffe, dass mir jemand eine aussagekräftige Antwort darauf hat.

    Ich bin Student, 22 Jahre alt und beziehe noch Kindergeld.

    Ab Oktober bin ich mit dem Studium fertig, werde deswegen durch die 3 Monate Gehalt auf jeden Fall über der Einkommensgrenze liegen.
    Ich möchte aber gerne wissen, ob von Januar 2008 bis Ende September 2008 mir noch Kindergeld zusteht.

    In dieser Zeit verdiene ich als Praktikant/Ferienarbeiter/Diplomand. Das beläuft sich in diesen 9 Monaten auf 6912€ Brutto.

    Steht mir dann noch Kindergeld zu?
    Falls nicht, was müsste ich dann ändern?
    Und wann melde ich dem Amt, dass ich ab Oktober mit dem Studium fertig bin und anschließend zum Arbeiten anfange?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten

    tschüss

    Tobias

  4. Hallo,
    zu meinem vorherigen Beitrag wollte ich noch etwas hinzufügen:

    1. Ich werde im März 500€ reine Studiengebühren zahlen, die werden doch bei der Einkommensgrenze mit berücksichtigt, oder?

    2. In diesem Jahr 2008 werde ich auch Einkünfte über Zinserträge haben, die jedoch unter dem Sparerfreibetrag von 801€ liegen. Bleibt diese Einkunft somit bei der Einkommensgrenze unberücksichtigt?

  5. Kann einer mehr zu dieser Pressemeldung sagen?
    Oettinger gegen Kindergeld für junge Kriminelle
    Günther Oettinger macht eine einfache Rechnung auf: Wenn ein Jugendlicher im Gefängnis sitze, hätten die Eltern keine nennenswerten Kosten für ihr Kind. Daher sollte ihnen auch kein Kindergeld gezahlt werden.
    Steht den Eltern von inhaftierten Kindern unter 21 Jahren Kindergeld zu?

  6. Hallo zusammen,

    brache dringend Hilfe.
    Die Familienkasse will für ein halbes Jahr Kindergeld zurückfordern.
    Was ist alles Abzugsfähig vom Einkommen?
    AV?RV?PV?KV?Spenden? usw.?

    Bin dankbar für jeden Tipp.

    Freundliche Grüße
    Rudolf Löwen

  7. Hallo Löwen,

    generell innerhalb der Frist (meistens 4 Wochen) Widerspruch einlegen.
    In dieser Zeit sollten Sie dann den Einkommensnachweis erbringen können bzw. das Nettoeinkommen klar darstellen, möglichst natürlich unter der Einkommensgrenze.

    Folgende Positionen sind abzugsfähig:

    Brutto-Einkommen

    1.) abzügl. pauschal € 920 Werbungskosten o d e r
    wenn sie höhere Kosten haben, diese per Nachweis
    (Fahrtkosten, Tagespauschale bei Abwesenheit von Wohnung – Betriebsstätte, Schule oder überbetriebl. Ausbildung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrten zu Kollegen zum Lernen, Fahrten zur Prüfung usw.)

    2.) abzügl. der kompletten Sozialabgaben lt. Lohnsteuerkarte oder Gehaltsabrechnung (IHR Anteil)

    Hoffe, Sie schaffen es damit unter die Jahreseinkommensgrenze. Viel Erfolg!

  8. Vielen Dank,

    wird wahrscheinlich immer noch nicht ganz ausreichen.
    Bin glaube ich immer noch einwenig drüber.

    Aber trotzdem vielen Dank!

    Freundliche Grüße
    Rudolf Löwen

  9. Bitte, gerne. :-)

    Hier nochmals eine kleine Hilfestellung! Das Netto-Einkommen darf € 7.680 nicht überschreiten:

    Beispielrechnung:
    Netto-Einkommen € 7.680
    plus Sozialabgaben
    plus pauschale Werbungskosten
    oder
    erhöhte Werbungskosten

    = Ihr Brutto-Einkommen das von der Familienkasse angenommen wird.

    Überlegen Sie lieber etwas länger, bevor Sie zu früh die Belege abgeben. Vielleicht fällt Ihnen ja doch noch etwas ein.

    Zur Not eine Fristverlängerung von vier Wochen zur Abgabe der Belege bzw. der tatsächlichen Werbungskostenrechnung oder des begründeten Widerspruchs beantragen.

    In der Regel klappt es denn! Viel Erfolg! ;-)

  10. Hallo
    ich braeuchte bitte dringend Antworten.
    Wir leben seit einigen Jahren in Marokko, waren jedoch noch in Deutschland gemeldet, und haben die ersten zwei Jahre Ki-Ge bezogen.
    Die Kindergeldkasse fordert nun das bezahlte Geld zurueck, mit der Begruendung, das wir in Marokko kein Anrecht darauf haetten.
    Dabei hatte ich mich vor unserer Auswanderung informiert, wobei mir ein Kapitel vorgelesen wurde, das uns das Recht auf ein geringeres Ki-Ge zusteht.

    Meine Fragen:
    Haben meine Kinder (deutsche Staatsbuerger) keinern Anspruch mehr auf Kindergeld ?
    Gibt es diese Regelung noch, das Kinder in Marokko doch Anspruch haben ?

    Vielen Dank im Voraus.

  11. Liebe Wissende,
    das Einkommen eines Azubi setzt sich aus Vergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und derzeit noch Kindergeld zusammen. In Folge des Lehrjahrwechsels wird in diesem Jahr die Einkommensgrenze um ca. 380 EURO überschritten und somit entfällt für 2008 der Anspruch auf KG in Höhe von 1.848 EURO. Bis zum Jahresende wurde BAB i. H. v. monatlich 201 EURO bewilligt.

    Kann der Azubi den Bezug von BAB für Nov. und Dez. “ablehnen”, um dadurch unter der Einkommensgrenze zu bleiben?

  12. hallo.ich habe da mal eine kleine Frage, ich bin 20 Jahre alt und befinde mich seit Oktober letzten Jahres in der Ausbildung zur Altenpflegehelferin die ich im Oktober diesen Jahres beenden werde.Eigenes Einkommen beziehe ich nicht, sondern nur ganz normal Hartz4.Meine Mutter mit der ich zusammenlebe (Bedarfsgemeinschaft)bezieht allerdings auch nur Grundsicherung, das Geld ist jetzt schon immer knapp, bei hartz4 und Grundsicherung aber das brauch ich ja wohl nicht zu erzählen.:(
    Ich wolle wissen, wies denn dann nach Abschluss der schulischen Altenpflegehelferin Ausbildung aussieht und ich im Falle eines Falles danach immer noch arbeitslos bin, kann bzw wird Kindergeld dann weitergezahlt, oer nicht?
    Falls das nicht der Fall sein sollte, wird es mit dem Geld zum LOeben immer knapper weil wenn das Geld dann auch noch wegfällt….

  13. Hallo.
    ich hab auch vor ein paar Wochen ein Brief von der Familienkasse bekommen, dass ich das Kindergeld komplett von 2007 zurück zahlen muss. Meine Frage ist, kann man eine private Altersvorsorge absetzen? Weil somit würde ich unter dei 7680 € und hätte das Problem nicht alles zurückzuzahlen.

  14. Hallo Nita,

    bist zum vollendeten 21. Lebensjahr kann Ihnen Kindergeld gezahlt werden, wenn Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

    Allerdings müssen Sie sich hierfür als Arbeitssuchender gemeldet haben bzw. durch den Bezug von Alg II/ Hartz IV (Meldung bei einem Leistungsträger) haben Sie schon Anrecht auf Kindergeld.

    Selbst eine Tätigkeit auf 400-€-Basis schließt diesen Kindergeldanspruch nicht aus.

    Sie sollten aber bedenken, daß das monatliche gezahlte Kindergeld der Familienkasse vom Hartz IV-Satz abgezogen wird, da das Kindergeld Einkommen darstellt.

  15. Hallo Bora,

    generell erst einmal Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und dann in Ruhe prüfen. Oftmals werden versehentlich einige Positionen im Bereich der Werbungskosten schlicht weg vergessen und somit nicht einkommensenkend angesetzt.

    Wichtig wäre vorab zu wissen, um welche Art von privater Vorsorge es sich handelt bzw. ob diese auf das monatliche Bruttoeinkommen hinzu gerechnet wird. Auch ob der Arbeitgeber die monatliche Überweisung für die private Altersvorsorge tätigt ist von Bedeutung.

  16. Hallo Abraczyk,

    hiermal zur allgmeinen Information:

    Wer eine Ausbildungsvergütung bezieht und um das monatliche Kindergeld zu erhalten, d.h. unter die Einkommensfreigrenze möchte, dadurch einen Einkommensverzicht in Kauf nimmt, hat dadurch keine kindergeldrechtlichen Vorteile.

    Diesen Verzicht erkennt die Familien,- bzw. Kindergeldkasse nicht an und geht von dem regulären Einkommen lt. Ausbildungsvertrag aus.

    Zusatzinfo:
    Die Nettoeinkommensberechnung des Kindes bezieht Kindergeld nicht mit ein. Sondern Bruttoeinkommen minus Werbungskosten (pauschal € 920 oder per Nachweis erhöhte) minus Sozialabgaben (eigener Anteil lt. Gehaltszettel) = Nettoeinkommen
    Bei Ihnen Bruttoeinkünfte: Lohn/Lehre + BAB abzgl. wie angegeben.

    Außerdem ist ein Lehrjahrswechsel/ Erhöhung des Bruttoeinkommens nicht unbedingt ein Grund für eine Ablehnung von Kindergeld. Oftmals steigen ja diese Kosten, durch Prüfungs- Lernkosten usw. erheblich an. ;-

    Ähnliche wird dies bei BAB gehandhabt. Hier bestünde nur die Möglichkeit den Antrag auf BAB vorab zurückzuziehen, aber hier sollte die Günstigerprüfung erfolgen.

  17. erstmal vielen dank, für die schnelle antwort.
    hilft mir wirklich sehr weiter, ist die ungewissheit wenigstens erstmal vorrpübergehend gemindert.
    wie siehts denn aus im falle eines falles, was ich natürlich nicht hoffe, falls ich nach dem 21. lebensjahr immer noch arbeitslosengeld 2 beziehe?
    ist da dan noch kindergeldanspruch?
    schonma danke im vorraus.
    leiebe grüße nita

  18. Hallo,
    nach meinem Studium überbrückte ich mit einer Vertretungsstelle als Lehrerin die Zeit bis zum Referendariat. während dieser Zeit hatte ich keinen Anspruch auf Kindergeld. Bei der Rückforderung verwies uns die Kindergeldkasse selber darauf, dass ich im Ref. wieder einen Anspruch hätte. Also beantragten wir wieder alles erneut. Erstmal wurde es natürlich abgelehnt, da ich zuviel verdiene. Da ich aber durch viel Fahrerein hohe Werbungskosten plus Krankenversicherung habe, komme ich unter den Höchstsatz. Jetzt kam jedoch ein Schreiben, dass ich doch keinen Anspruch hätte… kam für uns etwas überraschend, da sie es uns ja selber sagten. Hat jemand Erfahrung?
    Lg Saskia

  19. erstmal vielen dank für die schnelle antwort. Also ich habe jetzt erstmal um eine fristverlängerung gebeten, und hoffe darauf, das diese akzeptiert wird.

    das mit meiner privaten altersvorsorge ist unabhängig von meiner arbeit, also nur ich hab damit was zu tun. meine eltern hatten mir das damals gemacht, es wird der monatliche beitrag vom konto meiner eltern abgezogen. Also das wäre so meine einzige chance unter diese 7680 € zu kommen. Sonst müsste ich halt 2007 zurückzahlen + Kinderzuschlag.

    Und ich bin mir halt sehr unsicher, ob diese private altersvorsorge mit einberechtnet wird. Steht das irgendwo??? oder wisst ihr das??

    Und im schlimmsten fall, mit der rückzahlung. kann man das in raten umwandeln??

    DANKEEEEE

  20. Hallo Bora,

    einem Antrag auf Fristverlängerung muss eigentlich in der Regel für vier Wochen statt gegeben werden, wenn es innerhalb der erstgesetzten Frist geschieht.

    In der Regel zählt diese private Altersvorsorge nicht zu den Ausgaben, die man in Abzug bringen kann, da es sich hier nicht um Pflichversicherungsbeiträge handelt.

    Bei Rückzahlung von Kindergeld kann immer ein Antrag auf Stundung (Raten) gestellt werden. Hier muss die Einkommenssituation klar dargestellt werden, so daß man in der Regel mit Kleinstbeträgen von mindestens € 20 bis € 50 abzahlen kann. Hat der zur Rückzahlung verpflichtete kein Einkommen, bzw. auf Dauer keine Arbeitsstelle und verfügt somit über kein künftiges zu erwartendes Einkommen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlaß zu stellen. Diesem muss denn aus Billigkeitsgründen zugestimmt werden, d.h. einem Antrag auf Erlass der Rückzahlungssumme wird gesamt statt gegeben.

    Würde mich mal persönlich interessieren um welch hohes Jahres-Bruttoeinkommen es sich hier handelt, weil keine Chance auf Senkung unter die Einkommensgrenze für Dich zu ersehen ist1 Naja, vielleicht ist ja doch was machbar. ;-)

  21. Hallo Nita,

    Kindergeldanspruch besteht in der Regel nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr des Kindes. Danach erlischt der Anspruch.

    Sollten Sie aber eine weitere Ausbildung oder eine Fortbildung zum Berufsbild der Altenpflegehelferin beginnen oder in Aussicht haben, sich dazu eine Übergangszeit ergeben besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld.

    Auch hier können Sie für diese kompletten Zeiträume, auch Übergangszeiten Kindergeld beziehen, denn es steht Ihnen hier gesetzlich zu.

  22. Hallo Tigerente,

    ganz wichtig; sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen! In der Regel steht Ihnen in diesem Zeitraum des Referendariates Kindergeld zu.

    Bedenken Sie allerdings, daß Sie generell nur einen pauschalen Satz in Höhe von € 920 als Werbungskosten abgezogen bekommen. Sollten Sie höhere Werbungskosten haben, müssen Sie diese durch schriftliche Nachweise darstellen. Somit muss auch eine korrekte Anerkennung durch die Familienkasse erfolgen.

    Obwohl die Kindergeldkasse dennoch gerne weiterhin einen ablehnenden Bescheid verschickt. In diesem Falle sollten Sie alle Instanzen selbst angehen. Dafür benötigen Sie keinen Anwalt.

    Ebenso können Sie Ihren Sozialabgabenanteil vollständig in Abzug bringen und damit auch Ihr Einkommen senken.

  23. Hallo Michaela,
    villeicht koenntest du mir auch helfen. Ich habe hier am 21.2 bereits die Frage (einige Kommentare hoeher) gestellt, wurde uebersehen.
    Es ist wirklich sehr dringend.

    Wir leben seit einigen Jahren in Marokko, waren jedoch noch in Deutschland gemeldet, und haben die ersten zwei Jahre Ki-Ge bezogen.
    Die Kindergeldkasse fordert nun das bezahlte Geld zurueck, mit der Begruendung, das wir in Marokko kein Anrecht darauf haetten.
    Dabei hatte ich mich vor unserer Auswanderung informiert, wobei mir ein Kapitel vorgelesen wurde, das uns das Recht auf ein geringeres Ki-Ge zusteht.

    Meine Fragen:
    Haben meine Kinder (deutsche Staatsbuerger) keinen Anspruch mehr auf Kindergeld ?
    Gibt es diese Regelung noch, das Kinder in Marokko doch Anspruch haben ?

    Vielen Dank im Voraus.

  24. Liebe Michaela,
    vielen Dank! Das bestärkt uns wieder im weiteren Vorgehen. Dann werden wir den Kampf weiterführen!

    Lg Saskia

  25. Hallo Ajami,

    gerne möchte ich auch Dir weiterhelfen!

    Die Beantwortung Deiner Anfrage ist allerdings etwas aufwendig. Um aber hier eine korrekte und aufschlußreiche Antwort geben zu können benötige ich noch etwas Zeit.

  26. Liebe Michaela,
    vielen dank fuer deine Muehe. Ich werde mich in Geduld ueben.

  27. hallo michaela,
    mein sohn hat einen schwerbehind.ausweis (50%)ohne zusatz,ist im 28ten lebensjahr im 3.ausbildungsjahr.durch die krankheit (phychosen) ist alles sehr spät bei ihm.die erkrankung wurde vor 9jahren erkannt.er erhält nur ausbildungsgeld,jetzt wurde das kindergeld gestrichen.ist das rechtens?
    lieber gruß

  28. Hallo Conny,

    legen Sie sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid ein und fügen Sie den Schwerbehindertenausweis in Kopie bei. Hieraus ist dann klar ersichtlich, dass diese Behinderung schon lange andauert.

    Wenn eine geistige. körperliche oder seelische Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und sich das Kind aus diesem Grunde nicht selbst finanziell unterhalten kann, ist die Kindergeldkasse verpflichtet Kindergeld zu zahlen.

    Sollte Ihr Sohn allerdings über dem Nettoeinkommen von 7.680 Euro liegen, geht die Kindergeldkasse davon aus, dass sich Ihr Sohn alleine unterhalten kann.

    Wichtig: Ein behinderten bedingter Mehrbedarf kann vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, wenn Sie glaubhaft darstellen, dass dieser sehr wichtig ist und für die Gesundheit und das Wohlbefinden von dringender Notwendigkeit ist.

    Außerdem muss Kindergeld für Kinder, bei diesen vor dem 27 Lebensjahr eine Behinderung festgestellt wurde über das 27. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung lt. Kindergeldgesetz Kindergeld gezahlt werden.

    Ich hoffe Ihnen helfen diese Angaben weiter! Viel Erfolg! ;-

  29. Hallo Michaela,
    herzlichen Dank für die Antwort.Ich sehe das auch so,war schon bei der Kindergeldkasse persönlich,die sind der Meinung ,wenn jemand 15Stunden die Woche arbeitet ,fällt die Zahlung weg.Er ist aber in der Ausbildung und hat lange nicht das Einkommen von 7.680€ erreicht.All dieser Stress ist für seine Krankheit einfach nur schlecht.Ich danke Ihnen und versuche nochmal mein Glück.
    Lieber Gruß

  30. Hallo Conny,

    legen Sie bitte einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid ein, damit Sie auf jeden Fall die Entscheidung der Familienkasse schriftlich erhalten.

    Dies ist sehr wichtig, da Sie innerhalb der vier-wöchigen Frist den Widerspruch einlegen müssen. Auch müssen Sie gebenenfalls in weitere Instanzen gehen und dann dafür den schriftlichen Bescheid als Grundlage nehmen.

    Bleiben Sie dran, Sie werden Erfolg haben.

  31. Danke! Melde mich wie es ausgegangen ist.

  32. Hallo alle zusammen. Ich habe eine interessante Fragestellung und hoffe das Ihr mir mit Eurer Erfahrung helfen könnt.
    Meine Freundin ist 21, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und steht seitdem in einem Arbeitsverhältniss. Ihre berufliche Situation entspricht ihren Vorstellungen.
    Vor einiger Zeit wurde Ihr Post zugesandt betr. Kindergeldnachzahlung da in der o.g. Ausbildung kein Kindergeld bezogen wurde. Meine Freundin stellte die angeforderten Unterlagen zu Verfügung.
    Jetzt stellt Sie sich die Frage….wem steht das Kindergeld zu….der Mutter oder Ihr selbst?? Wer hat den Anspruch auf das nachgezahlte Geld.
    Im Vorraus DANKE
    erbitte nur eine kurze Antwort
    MfG Oliver

  33. Hallo Oliver,

    in erster Linie gelten die Eltern als Kindergeldberechtigte vor der Familienkasse.

    Ausnahme: Das volljährige Kind stellt einen Antrag auf Abtretung. Dieser ist zu stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt für das Kind zahlen oder zahlen können. In diesem Fall steht dem Kind das Kindergeld zu.

    Dies kann in Bezug auf die Kindergeld-Nachzahlung für vergangene Jahre ebenso gehandhabt werden. Hier muß Ihre Freundin den Nachweis erbringen, dass Sie keine monatliche Unterstützung durch die Eltern erhielt.

    Kann Sie dies der Familienkasse glaubhaft darstellen, besteht der Anspruch auf Kindergeld-Nachzahlung für den Zeitraum der Ausbildung an Ihre Freundin.

  34. Hallo allerseits,

    meine Mutter hat heute einen Brief der Familienkasse bekommen, in dem steht das sie für 15 Monate das Kindergeld zurück zahlen muss.

    Wir haben bereits vor knapp einem Jahr einen Brief der Familienkasse bekommen, in dem wir meinen Werdegang der letzten Jahre aufführen mussten.

    Ich war bis zum 01.06.05 in einer Ausbildung und davor auch in der Schule. Habe während meiner Ausbildung den Betrieb gewechselt, im zweiten Betrieb habe ich die Probezeit nicht bestanden. Danach habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet und beim Arbeitsamt auch deutlich gesagt das ich keinerlei Ansprüche auf Alg oder sonstiges beziehen möchte, da ich noch bei meinen Eltern gelebt habe. Zu diesem Zeitpunkt war ich 20. Wollte danach weiter zur Schule gehen, habe aber erst für das Jahr 2006 einen Schulplatz bekommen. Dort habe ich auch nicht die Probezeit bestanden (Sept. bis Feb.). Seit März 2008 bin ich Alg Empfängerin und beziehe auch kein Kindergeld mehr.

    Frage: Muss meine Mutter, bzw. ich wirklich für 15 Monate nachträglich das Kindergeld zahlen? Ich komme nämlich mit meiner Rechnung nur auf 6 Monate!

    Hoffe auf baldige Antwort,

    Gruß Nina

  35. Hallo,
    ich war bis November 2007 in den USA, bin dann mit einem meiner Söhne nach Deutschland gezogen, habe für ihn Kindergeld bekommen. Im letzten Sommer kam mein zweiter Sohn nach, für den ich auch Kindergeld beantragt und bekommen habe. Dann ging mein (amerikanischer) Mann in den Ruhestand und bekommt von der US-social security Kinderzuschlag. Ich selbst arbeite halbtags, und mein Einkommen reicht so gerade eben, um Miete und Leben etc zu bezahlen.
    Nun habe ich der Familienkasse mitgeteilt, daß wir diesen amerikanischen Zuschlag bekommen, zack! haben sie mir das Kindergeld ganz gestrichen und wollen nun einen überzahlten Betrag für das letzte halbe Jahr – seitdem mein Mann in Rente ist -, zurück haben. Und dies als eine einzige Summe von 2100 Euro.
    Ich habe erst einmal Einspruch eingelegt, um den Betrag auf 1880 senken – denn es läßt sich diskutieren, ob die Ende August ausgezahlte Rente für Juli nun auf das Kindergeld für Juli angerechnet werden sollte oder nicht. So finde ich zumindest.
    Ich brauche aber Hilfe, um auf die Zahlungsaufforderung zu reagieren. 2100 Euro habe ich nicht…. wie frage ich nun nach einer Ratenzahlungsmöglichkeit? Muss ich dabei alles Einkommen und Ausgaben auflisten?
    Vielen vielen Dank!

  36. hallo,

    kann man kindergeld durch eine außergerichtliche vereinbarung teilen?
    rein rechtlich ist es doch nicht möglich oder?wer kennt sich in dieser materie gut aus?

  37. Kommentarfunktion vorübergehend geschlossen.

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    Die Antworten auf Eure bereits gestellten Fragen findet Ihr in Kürze natürlich auf den Seiten, auf denen Ihr sie eingestellt habt.

    Ihr braucht sie also nicht nochmals zu stellen. ;-)

    Die Schlagwörter / Kategorien findet Ihr rechts in der Sidebar.

    Danke.

  38. Hallo Tuffi,

    nein, Kindergeld ist nicht teilbar.

    Generell gibt es nur einen Kindergeldberechtigten für das Kind.
    Kindergeldberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

    Der andere unterhaltspflichtige Elternteil muß monatlich Unterhalt zahlen. Von diesem Unterhalt ist dann fiktiv der hälftige Betrag des Kindergeldes abzuziehen. Mehr dazu > hier.